Selbstbeschreibung unserer Barrierefreiheit
2005 bekannte sich das Land Tirol mit dem Beschluss des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes auch zur umfassenden Barrierefreiheit. Bereits 2007 wurde vom Tiroler Landtag ein Etappenplan zur Herstellung der bestmöglichen Barrierefreiheit aller Landesgebäude beschlossen. Seither wird intensiv an der Umsetzung gearbeitet.
Der im Jahr 2023 beschlossene Tiroler Aktionsplan Behinderung (TAP) zeigt noch genauer, welche Maßnahmen gesetzt werden müssen, damit Inklusion für Menschen mit Behinderung gut gelingen kann.
Der TAP gilt für die gesamte öffentliche Verwaltung, alle Leistungserbringenden sowie die Bevölkerung des Landes Tirol und soll zugleich die Umsetzungs- und Handlungsmöglichkeiten für die politischen Entscheidungstragenden auf allen Ebenen darstellen.
Ganz allgemein umfasst die Barrierefreiheit:
- Barrierefreie Veranstaltungen
- Barrierefreies Planen und Bauen
- Barrierefreie Kommunikation
- Barrierefreiheit für die Formen von Behinderungen
Für Veranstaltungen in den Landhäusern 1 und 2 sind vor allem die Kapitel „Barrierefreie Veranstaltungen“ und „Barrierefreie Kommunikation“ relevant. Deshalb werden diese Kapitel im Folgenden näher erklärt.
Barrierefreie Veranstaltungen – Organisatorische Hinweise
Landhaus 1
- Der Haupteingang des Amtsgebäudes Landhaus 1 ist über ein taktiles Leitsystem erreichbar. Dieses führt bis zum Portier
- Im Zugangsbereich sowie in den Stiegenhäusern sind die Erst- und Letztstufen kontrastierend markiert
- Für mobilitätsbeeinträchtigte Personen steht eine Zugangsrampe zur Verfügung. In weiterer Folge führt ein Aufzug zum Portierbereich
- Im Trakt A sind beschilderte, barrierefrei WC-Anlagen mit Notruffunktion vorhanden
- Für hörbeeinträchtigte Personen sind in der Amtskassa sowie in bestimmten Sälen induktive Höranlagen integriert. Für die restlichen Bereiche gibt es mobile Hörsysteme. In der Portierloge NEU wird es ebenfalls eine integrierte induktive Höranlage geben
- Bis auf das 2. und 3.OG im Trakt D ist das gesamte Gebäude barrierefrei erreichbar
Tiroler Landtag im Landhaus 1
- Barrierefreier Zugang über den Haupteingang – Der Sicherheitsdienst wird sie zum Eingang des Tiroler Landtags begleiten
- Unterfahrbare Tische
- GebärdensprachdolmetscherInnen werden bei Bedarf angefordert
- Teile der Sitzungen werden mit Gebärdensprachdolmetschung live übertragen
- Bei Bedarf wird eine Induktive Höranlage zur Verfügung gestellt
Landhaus 2
- Das Amtsgebäude Landhaus 2 ist über ein taktiles Leitsystem im öffentlichen Verkehrsweg bis zur Grundstücksgrenze beim Haupteingang Heiliggeiststraße erreichbar
- In den Stiegenhäusern sind die ersten und letzten Stufen kontrastreich markiert
- In jedem Stockwerk befinden sich mittels Schildern markierte, barrierefreie WC-Anlagen mit Notruffunktion
- Für Personen mit Hörbeeinträchtigung gibt es mobile induktive Höranlagen
- Alle Stockwerke sind barrierefrei erreichbar
Anreise – Landhaus 1 / Landhaus 2
- Die nächsten Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel sind ca. 100 m entfernt
- In der Nähe vom Landhaus 1 befinden sich barrierefreie Parkplätze – Wilhelm-Greil-Straße – Meranerstraße – Bozner Platz
- Direkt beim Landhaus 2 befinden sich leider keine barrierefreien Parkplätze
- Der Weg vom barrierefreien Parkplatz zum Eingang ist ebenfalls barrierefrei
- Der Weg vom Parkplatz ist asphaltiert
- Es befindet sich ein taktiles Leitsystem vor dem Eingangsbereich am Landhausplatz
Standorte von Behindertenparkplätzen in Innsbruck
Eingang
Wichtige Fragen zum Lift
- Die Lifttüren sind mindestens 80 cm breit
- Der Fahrkorb bietet eine Mindestfläche von 110 x 140 cm
- Im Landhaus 1 sind die Bedienungselemente für den Lift in einer Höhe von 90 cm bis 110 cm
- Im Landhaus 1 sind die Bedienelemente im 2-Sinne-Prinzip ausgeführt
- Derzeit gibt es noch kein Display zur Kommunikation mit gehörlosen Personen
Fragen zur Schiebetür
- Die Tür wird automatisch geöffnet
- Es ist eine Glastür und verfügt über eine Glasmarkierung
- Die Tür ist mindestens 90 cm breit
- Vor und nach der Tür sind mindestens 150 cm x 150 cm Platz
Veranstaltungsraum
- Die Veranstaltungsräume sind stufenlos zugänglich
- Die Räume verfügen über die nötigen Bewegungsflächen
- Die Veranstaltungsräume im Landhaus 1 sind mit induktiven Höranlagen ausgestattet
- Videoleinwand
- Große Bildschirme
Bühne Landhaus 1 – Großer Saal
- Die Bühne bietet ausreichend Platz für GebärdensprachdolmetscherInnen
- Die Bühne ist stufenlos erreichbar
Konferenzräume
- Barrierefreier Zugang zu allen Konferenzräumen
- Große Leinwand
- Bildschirme
- Videokonferenzsysteme
WC
- Alle beschilderten Behinderten-WC-Anlagen sind barrierefrei ausgestattet
- Es gibt unterfahrbare Waschbecken
- Es befinden sich Haltegriffe in den WC-Anlagen
Behinderten WC-Anlagen Landhaus 1
- Amtsbibliothek
- A062
- A132
- A319
- A334a
- A419
- A435
- A514
- A626
- C119
Behinderten WC-Anlagen Landhaus 2
- 00/028 – 01/020 – 02/020 – 03-020/ - 04-020
Barrierefreie Kommunikation
Online Auftritt
Die Website www.tirol.gv.at ist bestmöglich barrierefrei – Hilfreiche Maßnahmen für alle NutzerInnen
Alle Angaben zur Barrierefreiheit finden sich in der: Barrierefreiheitserklärung
- Die Website hat eine klare Struktur und verfügt über eine konsistente Überschriftenstruktur
- Die Website ist mit der Tastatur bedienbar
- Die Inhalte sind mit dem „Screenreader“ lesbar
- Beim Einsatz von Farben und Kontrasten wird auf Menschen mit Seheinschränkung geachtet
- Es wurde eine gut lesbare Schriftart gewählt
- Dokumente werden mit Hilfe von Formatvorlagen erstellt
- Bilder und Grafiken verfügen über Alternativ Texte
- Audio und Videoinhalte verfügen über alternative Darstellungen
- Auf der Website werden Informationen und Inhalte in „Einfacher Sprache“ bereitgestellt