Photovoltaik-/Solaranlagen und Sonnenschutzförderung für Wohnhäuser
Allgemeine Information
Das Land Tirol fördert im Rahmen der Wohnhaussanierung die Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen sowie Sonnenschutz für förderungsfähige Wohnhäuser und Wohnungen in Tirol. Für die Online-Beantragung ist eine ID-Austria erforderlich.
Voraussetzungen
Allgemein:
Förderungsfähig sind Wohnhäuser und Wohnungen in Tirol, die von den Eigentümern oder von Mietern mit Hauptwohnsitz bewohnt werden. Die Förderung wird ungeachtet des Gebäudealters gewährt.
- Gefördert werden maximal 20 kWpeak einer Anlage (Erstinstallation oder Erweiterung auf 20 kWpeak).
- Die Photovoltaikanlage muss auf oder in unmittelbarer Nähe (z.B. Dach einer am Wohnobjekt angebauten Garage) von einem Gebäude betrieben werden, das zu Wohnzwecken dient
- Der Förderungswerber (im Regelfall der Eigentümer der Liegenschaft) muss Leistungs- bzw. Rechnungsempfänger sein.
- Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Solaranlagen bis zu einer Gesamtgröße von maximal 20 m² Aperturfläche pro Wohnung. Pro m² Kollektorfläche sind mindestens 50 Liter Speicherinhalt vorzusehen.
- Die Kollektoren müssen bestimmten Qualitätskriterien entsprechen. Zu den Listen mit den förderbaren Kollektoren.
- Die Mindestgröße der Kollektor-Aperturfläche beträgt bei Wohnungen in Gebäuden bis 300 m² Wohnnutzfläche 4 m² pro Wohnung und in Gebäuden über 300 m² Wohnnutzfläche mindestens 2 m² pro Wohnung
Sonnenschutz: (Passive Maßnahmen zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung)
- Gefördert werden außenliegende, elektrisch betriebene, bewegliche Sonnenschutzeinrichtungen zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung der Räume an Ost-, Süd- und West-Fassaden sowie Räume mit Dachfenster.
- Diese Sonnenschutzeinrichtungen, wie z.B. Außenraffstore und Außenjalousien, Rollläden und Senkrechtmarkisen müssen einen Abminderungsfaktor gtot-Wert ≤ 0,14 aufweisen und eine für die Windverhältnisse am Standort geeignete Gebrauchstauglichkeit aufweisen.
Fristen
Das Förderungsansuchen muss spätestens 18 Monate nach der Rechnungslegung eingereicht werden.
Zuständige Stelle
Die Bearbeitung Ihres Ansuchens erfolgt grundsätzlich durch die für den Bauort zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Stadtmagistrat).
Für Vorhaben im Bezirk Innsbruck-Land ist die Abteilung Wohnbauförderung des Amtes der Tiroler Landesregierung zuständig.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Errichtungskosten (Rechnungen mit Einzahlungsbelegen)
- F3 - Kreditzusage des Kreditgebers (nur bei Annuitätenzuschuss)
- Prüfprotokoll des befugten Unternehmens (nur bei Photovoltaik-Anlagen)
- Nachweis Abminderungsfaktor gtot-Wert (nur bei Senkrechtmarkisen)
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.
Zum Formular
Photovoltaik-/Solaranlagen und Sonnenschutzförderung für Wohnhäuser (ID-Austria erforderlich)