Kinderbetreuungszuschuss
Neue Förderrichtlinie ab 07. November 2023.
Diese tritt mit 01. Jänner 2024 in Kraft.
Der Antrag ist grundsätzlich online einzubringen. Sollten Sie keine Möglichkeit zur digitalen Antragstellung haben, wird Ihnen ein Formular zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie, dazu mit der Abteilung Gesellschaft und Arbeit/Bereich Generationen Kontakt aufzunehmen.
Ziel der Förderung
Ziel der Förderung ist, einkommensschwachen Familien den finanziellen Aufwand für Kinderbetreuung zu vermindern.
Gegenstand
Für die Betreuung von Kindern in Tagesbetreuungsorganisationen (Tageseltern, Betriebstageseltern), Kindergruppen, -krippen, -gärten und Horten wird pro Kind ein nicht rückzahlbarer Mehrfachzuschuss für die Laufzeit von höchstens 12 Monaten gewährt.
Die Betreuung im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung und der bedarfsorientierten Ferienbetreuung wird nicht gefördert.
Fördernehmer*innen
Fördernehmer*innen können Personen sein, die für das zu fördernde Kind obsorgeberechtigt sind, mit diesem im selben Haushalt leben und die Kinderbetreuung aus folgenden Gründen nicht selbst oder durch den im selben Haushalt lebenden Elternteil wahrnehmen können:
- Ausübung einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit
- Teilnahme an einer beruflichen Aus- und Weiterbildung
- Arbeitssuche (Vormerkung beim Arbeitsmarktservice - AMS)
Weitere Voraussetzungen
- Das Haushaltseinkommen darf die in der Richtlinie festgelegte Obergrenze nicht überschreiten. Details finden Sie im
- Der Hauptwohnsitz des Fördernehmers*der Fördernehmerin muss sich in Tirol befinden.
- Der*die Fördernehmer*in oder eine andere im selben Haushalt wie das zu fördernde Kind lebende Person muss die Familienbeihilfe für dieses Kind beziehen.
- Förderungen werden für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr gewährt, für die kein Kinderbetreuungsgeld nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz, BGBl. I Nr. 103/2001 und keine Kinderbetreuungsbeihilfe vom Arbeitsmarktservice bezogen wird.
- Nicht als berufliche Aus- und Weiterbildung im Sinne dieser Richtlinie gilt der Besuch von Schulen, Hochschulen, (Privat-)Universitäten sowie damit vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht, deren Förderung in die Zuständigkeit anderer öffentlichen Stellen fällt.
- Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- Nachweis über die Ausübung einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit
- Anmeldebestätigung des Ausbildungsinstitutes für Fördernehmer*in nach § 2 Z 2 oder
- Bestätigung des AMS für Fördernehmer*in nach § 2 Z 3
- aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde
- Bestätigung der Einrichtung
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt
- 60 % der nachgewiesenen Betreuungskosten unterhalb der Einkommensgrenze "I"
- 40 % der nachgewiesenen Betreuungskosten zwischen der Einkommensgrenze "I" und "II"
Einreichfrist für Förderanträge
Förderanträge sind mittels Online-Formular einzubringen.
Folgeanträge können nur von Personen eingebracht werden, die eine selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit ausüben bzw. die an einer beruflichen Aus- und Weiterbildung teilnehmen.
Bei Vorliegen der übrigen Fördervoraussetzungen wird eine Förderung ab dem Zeitpunkt des Einlangens des Antrages gewährt.
Auszahlung des Förderbetrages
Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt monatlich im Nachhinein.
Eine Auszahlung der letzten drei Förderraten erfolgt nur, wenn die Kinderbetreuung noch aufrecht ist.
Dies ist durch eine aktuelle Bestätigung der Kinderbetreuung oder durch einen Folgeantrag nachzuweisen.
Richtlinien und Formulare zum Downloaden
- Rahmenrichtlinie - Generationenförderung
- Richtlinie Kinderbetreuungszuschuss - gültig bis 31.12.2023
- Richtlinie Kinderbetreuungszuschuss - gültig ab 01.01.2024
- Bestätigung der Einrichtung
- Nachweis über die Ausübung einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit
- Online-Formular - Folgeantrag
Online-Beantragung - Handbücher/Ausfüllhilfen
Information/Ansprechpartner*innen:
- Sachbearbeiterin für die Buchstaben: A - J
- Sachbearbeiterin für die Buchstaben: K - N
- Sachbearbeiter für die Buchstaben: O - R
- Sachbearbeiterin für die Buchstaben: S - Z