Tiroler Gesundheitsfonds
Bis zum Jahr 1996 wurden die öffentlichen Krankenanstalten über die Sozialversicherungsträger, über den Krankenanstaltenzusammenarbeitsfonds (KRAZAF) sowie über Restabgangsdeckungsmittel des Landes Tirol und der Tiroler Gemeinden finanziert. Ab dem Jahr 1997 wurde österreichweit das System der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF-System) für den stationären Bereich eingeführt. In Tirol gab es von 1997 bis 2018 einen tirolspezifischen Ambulanzabrechnungskatalog. Ab dem Jahr 2019 erfolgte die Umstellung auf das österreichweite System LKF-ambulant. Für die Abwicklung der Finanzierung der landesfondsfinanzierten Krankenanstalten bestehen in allen Bundesländern eigene Landesfonds. Einer dieser neun Fonds ist der Tiroler Gesundheitsfonds (TGF), der als Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet wurde (bis 2005 Tiroler Krankenanstaltenfinanzierungsfonds).
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern wurden in Tirol auch jene Mittel des Landes und der Gemeinden, die bis 1996 zur Deckung der Restabgänge dienten, in den Landesfonds eingebracht und jährlich valorisiert. Die Grundlagen für die zu erfüllenden Aufgaben sind die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit und das Tiroler Gesundheitsfondsgesetz (TGFG).
Nachstehend finden Sie eine Kurzdarstellung über die Organisation und die Aufgaben des TGF. Weiters können Sie Informationen über die leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) im stationären und ambulanten Bereich abrufen. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter der TGF-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Organisation und Aufgaben des TGF
Organe des Tiroler Gesundheitsfonds sind:
- die Gesundheitsplattform
- die Vorsitzende der Gesundheitsplattform: LRin MMag. Dr. Cornelia Hagele
- die Landes-Zielsteuerungskommission
- der geschäftsführende Ausschuss
Dem Tiroler Gesundheitsfonds obliegen im intramuralen Bereich (Krankenanstaltenfinanzierung) unter anderem folgende konkrete Aufgaben:
- die tirolspezifische Ausgestaltung des leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierungssystems
- die Abgeltung von Betriebsleistungen der Tiroler Fondskrankenanstalten für Personen, für die ein Träger der Sozialversicherung oder ein Tiroler Träger der Kranken- und Unfallfürsorge leistungspflichtig ist (Abgeltung von stationären Leistungen, von ambulanten Leistungen, von Nebenkosten und sonstige Abgeltung von Betriebsleistungen)
- die Gewährung von Investitionsförderungen
- die Durchführung von Maßnahmen der Qualitätsförderung (Qualitätsförderungsprogramm des TGF) und Qualitätssicherung (einschließlich Datenqualitätssicherung)
- die Gewährung von Zuschüssen für Projekte, Planungen und krankenhausentlastende Maßnahmen
Dem Tiroler Gesundheitsfonds obliegen im Rahmen der Zielsteuerung unter anderem folgende Aufgaben („Zielsteuerung“ i.S. der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit, Gesundheitsreform 2017):
- Beschlussfassung und Umsetzung von Maßnahmen der Landeszielsteuerung
- Mitwirkung am bundesweiten Monitoring
- Abstimmung des RSG (stationäre und ambulante Strukturplanung)
- Erstellung einer Strategie zur Gesundheitsförderung und Angelegenheiten des Gesundheitsförderungsfonds