Bibliothekswesen
Gefördert werden künstlerische/kulturelle Vorhaben (Projektförderung). Eine Förderung ist möglich bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Tiroler Kulturförderungsgesetz und den Kulturförderungsrichtlinien.
Benötigte Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive der darin geforderten Unterlagen
Vorhaben, die gefördert werden können - BIBLIOTHEKSWESEN ALLGEMEIN:
- Weiterbildungsveranstaltungen, Bibliothekskongresse und Tagungen
- Projekt "E-Book Tirol"
- Projekte im Rahmen der Betreuung der öffentlichen Büchereien Tirols durch die Universitäts- und Landesbibliothek Tirol
- sonstige Projekte des Bibliothekswesens
Vorhaben, die gefördert werden können - BIBLIOTHEKEN:
- Medienankauf (Buch, CD, DVD, Hörbuch, Video)
- EDV-Anschaffung im Bereich der Hardware (PC, Drucker, Handscanner usw.)
- Einrichtung (Büchereimobiliar)
- Veranstaltungen (anteilige Förderung für Honorar- oder Fahrtkosten bei Literaturveranstaltungen oder sonstigen Veranstaltungen mit kulturellem Schwerpunkt)
Formulare:
Stellen Sie Ihren Förderantrag Kultur - Förderantrag allgemein oder Kultur - Förderantrag für Bibliotheken über die Service Plattform Tirol - SEPL service.tirol.gv.at und nutzen Sie die Vorteile der Speichermöglichkeit und Statutsübersicht Ihrer Anträge udgl.
Weitere Informationen zu SEPL, den angebotenen Services und oft gestellte Fragen finden Sie unter sepl.tirol.gv.at.
Oder verwenden Sie die regulären Onlineformulare:
- Kultur - Förderantrag für Bibliotheken (Onlineformular)
- Kultur - Förderantrag allgemein (Onlineformular)
- Bibliothekswesen: Jahresmeldung, BVÖ
Informationsblätter und Ausfüllhilfen
Gesetze / Richtlinien:
- Kulturförderungsrichtlinie
- Tiroler Kulturförderungsgesetz
- Richtlinie Bibliothekswesen
- weitere Rechtsgrundlagen
Linktipps
Kontakt Förderangelegenheiten
Mag.a Sonja Unterpertinger
AdresseMichael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3754
E-Mailkultur@tirol.gv.at