Landesgedächtnisstiftung
Die Landesgedächtnisstiftung ist anlässlich der 150. Wiederkehr der Erhebung von 1809 gegründet worden (LGBl. Nr. 43/1957 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 111/2011).
Die Verwaltung obliegt dem Kuratorium der Landesgedächtnisstiftung, das sich aus Vertreter*innen der Landesregierung, des Landtages, des Gemeindeverbandes, der Stadt Innsbruck sowie vier um das kulturelle Leben Tirols verdienter Persönlichkeiten zusammensetzt. Der*die Vorsitzende wird von der Tiroler Landesregierung ernannt. Stellvertreter*in ist der*die jeweilige Präsident*in des Tiroler Gemeindeverbandes.
Förderschwerpunkte:
Förderungen für Tiroler Schüler*innen
Förderungen für Tiroler Student*innen
Förderungen Fahrtkostenzuschüsse für Internatsschüler*innen aus Tirol
Ankauf von Einweisungsrechten in Studentenheimen in Österreich
Förderung Schülerheime (für Heimträger)
Erhaltung des baukulturellen Erbes in Tirol
Erbauung und Erhaltung der Kapelle zu Ehren "Unserer Hohen Frau von Tirol" in Verbindung mit einer Gedenkstätte, in der für das Tiroler Ehrenbuch ein bleibender, allgemein zugänglicher, in Beziehung zur Landesgeschichte gestalteter Ehrenplatz vorzusehen ist
Förderung infrastruktureller Maßnahmen in Museen mit überregionaler Bedeutung in Tirol
Förderung von ergänzenden kulturellen Schwerpunkten
Die dafür benötigten Gelder werden je zur Hälfte von den Tiroler Gemeinden und dem Land aufgebracht.
Bericht über die Verwendung der finanziellen Mittel der Landesgedächtnisstiftung für die Jahre 2019/2020
Bericht über die Verwendung der finanziellen Mittel der Landesgedächtnisstiftung für die Jahre 2021/2022
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