Mehrlingsgeburtenzuschuss
Neue Förderrichtlinie ab 07. November 2023.
Diese tritt mit 01. Jänner 2024 in Kraft.
Der Antrag ist grundsätzlich online einzubringen. Sollten Sie keine Möglichkeit zur digitalen Antragstellung haben, wird Ihnen ein Formular zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie, dazu mit der Abteilung Gesellschaft und Arbeit Kontakt aufzunehmen.
Ziel der Förderung
Ziel der Förderung ist, Familien, die durch die Geburt von Mehrlingen eine höhere finanzielle Belastung haben, zu unterstützen.
Gegenstand
Pro Mehrlingsgeburt wird ein nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt.
Dieser ist einkommensunabhängig.
Fördernehmer*innen
Fördernehmer*innen können Personen sein, die für die zu fördernden Kinder obsorgeberechtigt sind und mit diesem im selben Haushalt leben.
Weitere Voraussetzungen
- Der Hauptwohnsitz des Fördernehmers*der Fördernehmerin muss sich in Tirol befinden.
- Der*die Fördernehmer*in oder eine andere im selben Haushalt wie das zu fördernde Kind lebende Person muss die Familienbeihilfe für dieses Kind beziehen.
- Förderungen werden für Mehrlinge gewährt, die ab dem 01.01.2022 geboren sind.
- Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- Geburtsurkunden der Mehrlinge, für die die Förderung beantragt wird (in Kopie)
- aktuelle Meldebestätigungen der Mehrlinge und der obsorgeberechtigten Person
Höhe der Förderung
- bei der Geburt von Zwillingen € 660,00
- bei der Geburt von Drillingen € 990,00
- für jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich die Förderung um € 330,00
Einreichfrist für Förderanträge
Förderanträge sind innerhalb des 1. Lebensjahres der Kinder elektronisch mittels Online-Formular einzubringen.
Auszahlung des Förderbetrages
Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt im Nachhinein.