Initiative Sicheres Wohnen - Einbruchschutz
Im Zusammenhang mit dem Tausch von Fenstern und Türen in Wohngebäuden gewährt das Land für mechanische Schutzmaßnahmen eine zusätzliche Förderung in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses (Regierungsbeschlüsse vom 21.11.2017, 11.12.2018, 17.12.2019, 7.12.2020, 15.11.2021, 19.02.2024).
Förderbare Maßnahmen
- einbruchhemmende Haus- oder Wohnungseingangstüren mit einer Widerstandsklasse von mindestens RC 3 gemäß ÖNORM EN 1627:2011 oder WK 3 gemäß ÖNORM B 5338:2011
- einbruchhemmende Fenster und Terrassentüren mit einer Widerstandsklasse von mindestens RC 2 gemäß ÖNORM EN 1627:2011 oder WK 2 gemäß ÖNORM B 5338:2011
- bei Elementen mit Verglasungen muss ein Verbundsicherheitsglas zumindest mit der jeweiligen Widerstandsklasse verwendet werden
- Wärmeschutzanforderung: UW ≤ 1,00 W/m²K bzw. UD ≤ 1,00 W/m²K (bezogen auf das Prüfmaß)
- die Baubewilligung für das zu sanierende Wohngebäude muss vor mehr als 10 Jahren erteilt worden sein; das Gebäude muss ganzjährig (mit Hauptwohnsitz) bewohnt sein
- gilt für Einbauten, die ab 1.1.2018 erfolgen
Förderung
- Die Förderung ist einkommensunabhängig.
- Es wird ein (nicht rückzahlbarer) Zuschuss gewährt, in der Höhe von
- € 50,— pro Element (Haus-, Wohnungs-, Terrassentür, Fenster)
- maximal € 500,— pro Wohnung
Förderungsvolumen und Förderungszeitraum
Anträge können (im Rahmen vorhandener Budgetmittel) bis 31.12.2025 gestellt werden.