Tiroler Start-up Förderung
Zielsetzung
Man spricht von einem Start-up, wenn das Unternehmen oder die Geschäftsidee Aussicht auf Wachstum verspricht, sprich skalierbar ist. Weiters verfolgt ein Startup eine innovative Geschäftsidee und ist ein junges Unternehmen in der ersten Phase seines Lebenszyklus und somit nicht älter als 5 Jahre. In dieser Phase gibt es unterschiedlichste Herausforderungen zu meistern, und zahlreiche Unwägbarkeiten und Risiken zu beachten. In dieser Phase ist eine intensive Beratung und Begleitung essentiell, sei es bei der Erarbeitung eines tragfähigen Geschäftsmodells, bei der Suche nach Partner*innen und Investor*innen oder auch bei der Erarbeitung einer Schutzrechtstrategie.
Dieses Förderprogramm soll Tiroler Start-ups zielgerichtet genau dabei unterstützen und fördert die Begleitung durch externe Berater*innen, Mietkosten und externe Entwicklungskosten.
Gegenstand der Förderung
Es werden Kosten gefördert, welche spezifisch im Zusammenhang mit der Entwicklung des Unternehmens zur Markt- und Investmentreife stehen.
Beispielhaft können hierzu folgende Aktivitäten genannt werden:
- Beratung in technischer, organisatorischer oder spezieller rechtlicher Natur
- Dienstleistungen technischer Natur
- Miete für Coworking, Labor oder Werkstätte, die Miete notwendiger Geräte bzw. Ausrüstung, sowie spezifische Marketingkosten
- Betreuung durch Berater der Gründungszentrum Start Up Tirol GmbH (GSUT)
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt 100 Prozent der förderbaren Kosten. Die Förderung ist mit max. 20.000 Euro begrenzt.
Der Durchführungszeitraum beträgt max. 12 Monate ab Abschluss der Fördervereinbarung.
Die förderbaren Kosten bestehen ausschließlich aus externen Kosten. Mietkosten dürfen den Betrag von 5.000 Euro nicht überschreiten, die Beratungskosten durch die Start-up Tirol Gründungszentrum GmbH sind mit 3.500 Euro beschränkt. Ebenso sind Ausgaben für projektbezogene Marketing- und Vertriebskosten mit 7.000 Euro beschränkt. Die Erstellung des Kostenplans muss in enger Abstimmung mit der Start-up Tirol Gründungszentrum GmbH erfolgen.
Jedenfalls nicht gefördert werden:
- Investitionskosten
- Personalkosten
- Allgemeine Beratung (bspw. Gründungsberatung durch Rechtsanwält*in, Steuerberater*in)
Fördernehmer*innen
Fördernehmer*innen im Rahmen der vorliegenden Förderaktion können grundsätzlich Privatpersonen, Einzelunternehmen, eingetragene Personen- und Kapitalgesellschaften mit Sitz im Bundesland Tirol sein.
Die Fördernehmer*innen müssen davor durch den Beirat der Start-up Tirol Gründungszentrum GmbH (GSUT) in das Boost.Up!-Programm aufgenommen worden sein.
Die Bewerbung erfolgt unter folgendem Link: Boost.Up!
Antragsformular
Richtlinie
Richtlinie Tiroler Start-up Förderung