Kranken- und Unfallfürsorge
... für die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Landesbediensteten einschließlich der LandeslehrerInnen
Die Abteilung Kranken- und Unfallfürsorge hat die neuen Büros in einem anderen Amtsgebäude bezogen.
Unsere neue Adresse:
Abteilung Kranken- und Unfallfürsorge - KUF
Leopoldstraße 3
6020 Innsbruck
Ab 5.12.2022 stehen wir Ihnen dann ausschließlich in der Leopoldstraße 3 (Schalter und Briefkasten im 2. Stock) zur Verfügung.
Sehr geehrte Versicherte!
Aus datenschutzrechtlichen Gründen war es angezeigt, unseren KUF-Briefkasten beim Hauseingang Leopoldstraße 3 zu entfernen.
Kuverts können wie bisher im KUF-Briefkasten im 2. Stock (beim Schalter) sowie im KUF-Briefkasten im Landhaus 1 (Eingangsbereich vor der Portiersloge) eingeworfen werden.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und verbleiben mit freundlichen Grüßen Ihr KUF-Team
Schalteröffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 8.00 bis 12.00 und 13.30 bis 16.00 Uhr
- Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Bitte Kuverts bei der Einreichung von Rechnungen korrekt beschriften:
"Absender",
"KUF-Landeslehrer" oder
"KUF-Landesbeamte"
sowie (wenn bekannt) "Namen SachbearbeiterIn". Dies trägt dazu bei, die schnellstmögliche Bearbeitungszeit zu gewährleisten.
Mit der Bitte um Verständnis und freundlichen Grüßen
Ab 1.1.2024: Neuregelung beim Ersatz von Fahrtkosten
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr!
Im Zuge der laufenden Prozesse zur Verwaltungsvereinfachung im Tiroler Landesdienst wurde zuletzt auch in der Abrechnungspraxis der Kranken- und Unfallfürsorge KUF ein entsprechender Reformschritt gesetzt.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass mit Beginn des Jahres 2024 der Ersatz von Fahrtkosten neu geregelt wurde.
Demnach können Kosten für notwendige Fahrten zur bzw. von der nächstgelegenen Behandlungsstelle (Arztpraxis, Therapie …) nur noch ersetzt werden, wenn
- die Entfernung mehr als 20 km in eine Fahrtrichtung beträgt und
- die entstandenen Kosten durch Vorlage eines Einzelfahrscheines nachgewiesen werden.
Die Höhe richtet sich nach dem Fahrpreis des billigsten öffentlichen Verkehrsmittels.
Wir verbleiben mit der Bitte um Beachtung
Ihr Team der Kranken- und Unfallfürsorge
Aktuelle Information zu Kuraufenthalten
Die Inanspruchnahme einer Kur dient dem Ziel, physische Beschwerden zu lindern. Der Aufenthalt und die auf die individuellen Voraussetzungen abgestimmten Leistungen sollen insgesamt dazu beitragen, das eigene Wohlbefinden nachhaltig zu verbessern.
Um einen möglichst hohen Qualitätsanspruch zu garantieren, wurden seitens der KUF mit Jahreswechsel das Angebot an Kuranstalten, die als Vertragspartner eine Direktverrechnung von Kuraufenthalten anbieten, deutlich ausgeweitet. Bei Absolvierung einer Kur in einer dieser Kuranstalten - siehe Formulare (Downloads), Kuranstalten mit Direktverrechnung - werden die gesamten Kurkosten direkt mit der KUF abgerechnet - ein großer Vorteil für unsere Versicherten. „Privatkuren" deren Leistungen und Kriterien außerhalb dieser qualitätskontrollierten Einrichtungen liegen, werden nur noch in Ausnahmefällen und mit reduzierten Zuschüssen genehmigt.
Leitung / Ansprechpartner:innen / Organisation
Die Abteilung Kranken- und Unfallfürsorge ist eine Abteilung der Gruppe Präsidium unter der Leitung von Mag. Ewald Spiegl.
Formulare (Downloads)
Kuranstalten mit Direktverrechnung
Heil- und Kostenplan für kieferorthopädische Behandlungen
Link für qualifizierte Kieferorthopäden
Medizinische Hauskrankenpflege
Tarife (Downloads)
Gesetze & Verordnungen
Link RIS: Beamten-und Lehrer-Kranken-und Unfallfürsorgegesetz 1998 (BLKUFG 1998)