Rechtliches
Die Landesverfassung von Tirol ist die Tiroler Landesordnung 1989 (TLO 1989). Sie beinhaltet im II. Teil Bestimmungen über die Gesetzgebung des Landes Tirol und im III. Teil wird u.a. die Mitwirkung des Landtages an der Landesverwaltung geregelt.
Die Geschäftsordnung des Tiroler Landtages ist neben anderen Gesetzen das wichtigste Regelwerk für die Präsidentin/den Präsidenten und die Abgeordneten zum Tiroler Landtag in ihrer täglichen politischen Arbeit, dort werden u.a. die Bestimmungen der TLO 1989 näher geregelt.
Gesetzentwürfe der Landesregierung sind, bevor sie dem Tiroler Landtag als Regierungsvorlagen weitergeleitet werden, grundsätzlich einem Begutachtungsverfahren zu unterziehen (Art. 36 Abs. 1 TLO 1989).
Die zur Begutachtung ausgesandten Entwürfen von Landesgesetzen oder von Novellen zu Landesgesetzen und die entsprechenden Erläuternden Bemerkungen sind vor Einbringung in den Landtag auf der Webseite des Landes Tirol sowie ab Einbringung der Regierungsvorlage in der Landtagsevidenz abrufbar.
Rechtlich Interessierte finden die vom Tiroler Landtag beschlossenen Gesetze sowohl im RIS als auch in der Landtagsevidenz, wobei letztere weiterführende Informationen wie Entstehung und Werdegang sowie sämtliche dazugehörige Protokolle enthält.