Sommerfahrverbote für den Ausweichverkehr

Fahrverbote für Ausweichverkehr auf dem niederrangigen Straßennetz beginnen teilweise am 9. Mai 2024

 

  • Aufgrund hoher Verkehrsbelastung: Fahrverbote für Ausweichverkehr auf dem niederrangigen Straßennetz beginnen teilweise am 9. Mai 2024
  • Neue Fahrverbote auf dem Seefelder Plateau und in Nassereith sorgen zusätzlich für Entlastung
  • Fahrverbote in den Bezirken Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land, Imst, Reutte und Kufstein im Zeitraum Mai bis Oktober 2024
  • Alle Infos: www.tirol.gv.at/fahrverbote

Die Sommersaison steht vor der Tür – und damit die Reisezeit. Auch heuer ist mit hohem Urlauberverkehr durch Tirol zu rechnen. Aufgrund zahlreicher Feier- und Fenstertage beginnen die bewährten Fahrverbote für den Ausweichverkehr auf dem niederrangigen Straßennetz bereits im Mai. Ausgewählte und für die Aufrechterhaltung der Sicherheit in den Tiroler Gemeinden relevante Abschnitte auf Landes- und Gemeindestraßen sind dann jeweils am Wochenende (samstags, sonn- und feiertags) von 7 bis 19 Uhr für den Ausweichverkehr gesperrt. Die Basis für die Fahrverbote bilden Erfahrungswerte aus den Vorjahren – dementsprechend gibt es auch neue Abschnitte und Dosierampeln: „Mit den weitreichenden Fahrverboten steuern wir den Verkehr und wollen die Anrainerinnen und Anrainer entlasten. Dabei betrachten wir ganz Tirol und versuchen Umweg- und Ausweichverkehr bestmöglich einzudämmen. Insbesondere am Seefelder Plateau, in den Gemeinden Scharnitz, Seefeld, Leutasch und auch Reith bei Seefeld, wurde eine deutliche Steigerung des Ausweichverkehrs von und nach Deutschland verzeichnet – nicht zuletzt auch aufgrund des regelmäßigen Staugeschehens am Fernpass, was den dringenden Handlungsbedarf auf dieser Strecke unterstreicht. Nach guten Gesprächen mit den betroffenen Gemeinden werden am Seefelder Plateau erstmals neue Fahrverbote angewendet“, ist LH Anton Mattle von der Notwendigkeit dieser Maßnahme überzeugt.

Als Teil des Fernpass-Pakets gibt es zudem erstmals auch ein Fahrverbot für den Ausweichverkehr im Bezirk Imst. Bei Stau entlang der B 189 Mieminger Straße ist es Durchreisenden nicht erlaubt, durch das Nassereither Ortgebiet zu fahren.  „Im Gemeindegebiet von Nassereith wird das niederrangige Straßennetz mehr und mehr von Durchreisenden blockiert. Hier wird heuer zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger erstmals ein Fahrverbot in Fahrtrichtung Norden an den Hauptreisetagen verordnet. Mit dem umfangreichen Maßnahmenbündel soll der Durchreiseverkehr entlang neuralgischer Strecken auf den Hauptverkehrsrouten bleiben und Ortsdurchfahrten und Gemeindestraßen staufrei gehalten werden“, so Verkehrslandesrat René Zumtobel.

Neben der Kontrolle der Fahrverbote durch die Polizei werden auch heuer wieder vom Land Tirol bestellte Sicherheitsorgane zum Einsatz kommen. Das Land Tirol stellt dafür heuer mehr als 287.000 Euro zur Verfügung. „Der Verkehr ist durch unsere zentrale Lage im Herzen der Alpen eine große Herausforderung und belastet die Gesundheit der Menschen, die Umwelt und auch die Infrastruktur. Für uns ist klar: Nichts zu tun, ist keine Lösung. Wir arbeiten deshalb auf allen Ebenen an einer langfristigen Verlagerung und Steuerung des Verkehrsaufkommens. Diese Fahrverbote für transitierende Pkw in den Hauptreisezeiten sind notwendig, um die Flüssigkeit des Verkehrs und damit die öffentliche Sicherheit und Versorgung aufrechtzuerhalten“, betonen LH Mattle und LR Zumtobel unisono.

Die ab Weihnachten 2023 gültigen Winterfahrverbote, die mit Ostern 2024 endeten, führten zu rund 219.000 zurückgewiesenen Fahrzeugen in den Bezirken Kufstein, Reutte und Schwaz. Eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Winter 2022/2023.


Fahrverbote für den Ausweichverkehr
 

Wo gelten die Fahrverbote und wo gibt es Dosierampeln?

Alle Fahrverbote finden sich übersichtlich dargestellt unter www.tirol.gv.at/fahrverbote. Sie  wurden für neuralgische Straßenbereiche in den Bezirken Innsbruck-Stadt, Innsbruck-Land (insbesondere im Großraum Innsbruck, im Wipptal und am Seefelder Plateau), Imst, Reutte sowie im Bezirk Kufstein verordnet.

Für wen gelten die Fahrverbote?

Die Fahrverbote gelten lediglich für jene Fahrzeuge, die das niederrangige Straßennetz als Ausweichroute nutzen – sowohl AnrainerInnen als auch sonstiger Ziel- und Quellverkehr sind nicht von den Fahrverboten betroffen

Wie werden die Fahrverbote kontrolliert?

Sowohl die Exekutive als auch vom Land Tirol bestellte Sicherheitsorgane kontrollieren die Fahrverbote und weisen Fahrzeuge zurück auf die Hauptverkehrsroute.

Wann gelten die Fahrverbote?

Bezirk Innsbruck-Land:

  • Durchgehend an allen Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 9. Mai 2024 bis 13. Oktober 2024 sowie
  • zusätzlich am Freitag, den 10. Mai 2024, Freitag, den 17. Mai 2024, und am Donnerstag, den 3. Oktober 2024

Bezirk Innsbruck-Stadt:

  • Durchgehend an allen Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 9. Mai bis 13. Oktober 2024

Bezirk Imst:

  • An Samstagen, Sonn- und Feiertagen
  • von 9. Mai bis 2. Juni 2024
  • sowie von 6. Juli bis 8. September 2024

Bezirk Reutte: 

  • An Samstagen, Sonn- und Feiertagen
  • von 9. Mai bis 2. Juni 2024
  • sowie von 6. Juli bis 8. September 2024

Bezirk Kufstein:

  • Fronleichnam (18. bis 20. Mai),
  • Pfingsten (30. Mai bis 2. Juni)
  • sowie von 6. Juli bis 8. September 2024 an Samstagen, Sonn- und Feiertagen