Förderung "Altes Handwerk"
Zielsetzung
Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung und Bewahrung von „alten Handwerksbetrieben“. Diese sind in der Regel gekennzeichnet durch traditionelle handwerkliche Techniken und Fertigkeiten, die über Jahre hinweg weitergegeben wurden. Die handwerklichen Tätigkeiten basieren trotz fortschreitender Industrialisierung und zunehmender maschineller Fertigungen auf handgefertigten Methoden, bei denen Werkzeuge und Techniken perfektioniert werden.
Fördernehmer
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung sind.
Gegenstand der Förderung
- Investitionsförderung (Investitionen in Sachanlagen, Planungskosten)
- Übernahmebonus
Art und Ausmaß der Förderung
Im Rahmen der Investitionsförderung wird die Förderung als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 30% der förderbaren Kosten. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens 5.000 Euro betragen. Die Förderbemessungsgrundlage ist mit 50.000 Euro begrenzt. Im Rahmen dieser Förderaktion kann nur ein Förderansuchen innerhalb eines Jahres (gerechnet ab Einreichdatum) eingebracht werden.
Im Rahmen des Übernahmebonus wird die Förderung als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 20.000 Euro pro Übernahme eines Unternehmens.
Verfahren/Einreichung
Der jeweilige Förderantrag ist elektronisch, mit dem dafür vorgesehenen Webformular vor Beginn des Förderprojektes einzubringen. Die Beantragung des Übernahmebonus muss spätestens bis sechs Monate nach der Übernahme erfolgen.
Die Anträge müssen bis spätestens den 31.12.2024 eingelangt sein.
Zuständige Ansprechpartnerin
Hinweise:
► Hier finden Sie die Richtlinie.
► Hier finden Sie die Formulare für die Antragstellung.
► Beilage 1 (Unternehmens- und Projektbeschreibung)
► Hier finden Sie die Formulare für die Abrechnung.