Ausbildungsbeihilfe
Neues Förderprogramm seit Jänner 2020.
Ziel der Förderung
Ziel der Förderung ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern. Durch die Vergabe von Ausbildungsbeihilfen als Zuschuss zu Lebenshaltungskosten soll ein Anreiz zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen trotz reduziertem oder niedrigem Einkommen geleistet werden.
Gegenstand
Es werden die mit der Lebenshaltung verbundenen Kosten für die Dauer von beruflichen Bildungsmaßnahmen gefördert. Förderbare Bildungsmaßnahmen sind nur solche, die von einem anerkannten Bildungsträger durchgeführt werden. Nicht förderbar ist der Besuch von Schulen, Hochschulen, (Privat)Universitäten, sowie damit vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht.
Details finden Sie im Informationsblatt für Bildungsanbieter.
FörderwerberInnen
- Arbeitnehmer/innen und freie Dienstnehmer/innen, die zum Zwecke der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme ihr Arbeitsverhältnis aufgelöst oder karenziert haben
- Arbeitnehmer/innen, freie Dienstnehmer/innen und öffentlich-rechtlich Bedienstete, die in einem aufrechten Arbeitsverhältnis die Arbeitsverpflichtung zum Zwecke der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme reduziert haben
- Wiedereinsteiger/innen
Weitere Voraussetzungen
- Personen, die ein Fachkräftestipendium des AMS erhalten, kann für diese Ausbildung keine Ausbildungsbeihilfe zuerkannt werden.
- Förderwerber/innen müssen grundsätzlich ihren ordentlichen Wohnsitz oder ihren Beschäftigungsort in Tirol haben und ein vorhergehendes Beschäftigungsverhältnis nachweisen können. Nähere Informationen in § 3 Z 1 der Rahmenrichtlinie.
- Die Aus- bzw. Weiterbildung muss mindestens zwei Monate und darf maximal drei Jahre dauern.
- Die Wochenstundenanzahl muss mindestens 15 Stunden betragen.
- Das Haushaltseinkommen darf die in der Richtlinie festgelegte Obergrenze nicht überschreiten.
Details finden Sie im
Informationsblatt zur Einkommensberechnung und in der Berechnungshilfe
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Höhe des Einkommensverlustes und nach der Dauer der vorangegangenen Beschäftigung und beträgt
- 35 % des Einkommensverlustes maximal € 350,- monatlich, bei vorheriger mindestens vierjähriger Beschäftigungsdauer
- 30% des Einkommensverlustes, maximal € 300,- monatlich, bei vorheriger mindestens sechsmonatiger bis vierjähriger Beschäftigungsdauer
- € 150,-- für Wiedereinsteiger/innen
Einreichfrist für Förderanträge
Anträge sind spätestens zwei Monate nach Beginn der der Förderung zu Grunde liegenden Bildungsmaßnahme elektronisch mittels Online-Formular einzureichen, Folgeanträge spätestens einen Monat nach Beginn des nächsten Ausbildungsjahres. Für später einlangende Anträge wird eine Förderung, bei Vorliegen der übrigen Fördervoraussetzungen, ab dem Zeitpunkt des Einlangens des Antrages gewährt.
Der Antrag muss vor Fristende beim Amt der Tiroler Landesregierung eingelangt sein.
Richtlinien
Rahmenrichtlinie
Richtlinie Ausbildungsbeihilfe
Formular Bestätigung Arbeitgeber
Hier finden Sie das Online-Formular
Die Einreichung der Anträge ist nur online möglich.
Kontakt
Petra Kaltenegger
AdresseMeinhardstraße 16, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 7876
E-Mailga.arbeit@tirol.gv.at
Sachbearbeiterin