Begabtenförderung für Lehrlinge
Ziel der Förderung
Durch die Gewährung einer Prämie für besondere Leistungen von Lehrlingen während der Berufsausbildung soll ein Leistungsanreiz geschaffen und ein Beitrag zur Anhebung des allgemeinen Ausbildungsniveaus bei Lehrlingen sowie zur Verbesserung des Ansehens von Lehrberufen geleistet werden.
Gegenstand
Es werden Prämien für besondere Leistungen im Zusammenhang mit der Lehrlingsausbildung gewährt. Voraussetzung für eine Zusatzförderung ist die Zusage einer Basisförderung. 4 - 5 x pro Jahr werden die Urkunden im Rahmen einer Feier von Frau Landesrätin Astrid Mair, BA MA persönlich an die Lehrlinge und ihre Lehrbetriebe übergeben. In einem Zeitraum von zwei Jahren finden abwechselnd in allen Bezirken diese Übergabefeiern statt.
Förderwerber/innen
- Lehrlinge ab dem 1. Lehrjahr
- außerordentliche Schüler/innen an Berufsschulen (z.B. 2. Bildungsweg)
Weitere Voraussetzungen
- Nachweis von besonderen Leistungen
- Leistungsbeurteilung durch den Lehrbetrieb anhand nachstehender Leistungskriterien
Höhe der Förderung
- Die Basisförderung beträgt € 100,-- für ein entsprechendes Berufsschulzeugnis
- Die Zusatzförderung wird nur zusätzlich zur Basisförderung gewährt.
Folgende Zusatzförderungen sind möglich:
€ 50,-- oder € 100,-- für eine positive Leistungsbeurteilung durch den Lehrbetrieb
€ 70,-- für eine Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung
€ 70,-- für das Goldene Leistungsabzeichen beim Lehrlingswettbewerb der Wirtschaftskammer
Einreichfrist für Förderanträge
Anträge sind spätestens einen Monat nach Beendigung des Lehrjahres oder nach dem Ende des Berufsschuljahres, für welches eine Förderung beantragt wird, elektronisch mittels online-Formular einzureichen. Der Antrag muss vor Fristende beim Amt der Landesregierung eingelangt sein.
Richtlinien zum Downloaden
Hier finden Sie das Online-Formular
Die Einreichung der Anträge ist nur online möglich.
Kontakt
Yaren Baltaci
AdresseMeinhardstraße 16, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 7878
E-Mailga.arbeit@tirol.gv.at
Sachbearbeiterin