EU-Programme
Was ist der Europäische Sozialfonds (ESF)
Der Europäische Sozialfonds der Förderperiode 2021-2027 wird als „ESF+“ auch weiterhin das wichtigste Instrument der Europäischen Union für die Investition in Menschen sein. Hauptziel des ESF+ ist die praktische Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte.
Zur Abwicklung des ESF verlangt die Europäische Kommission von jedem EU-Mitgliedsstaat die Ausarbeitung eines inhaltlichen Programms. Das österreichische ESF+Programm baut auf den Erfahrungen der ESF-Periode 2014-2020 auf und soll bewährte Elemente weiterführen. Das Programm wurde in Zusammenarbeit mit Expert*innen auf der Bundes- und Länderebene, mit fachlichen Experten*innen sowie weiteren ESF-Stakeholdern erarbeitet und im Dezember 2022 von der Europäischen Kommission genehmigt.
Folgende inhaltliche Prioritäten sind im österreichischen ESF+Programm vorgesehen:
- Vereinbarkeit und Gleichstellung von Frauen und Männern
- Aktives und gesundes Altern
- Bekämpfung von Armut und Förderung der aktiven Inklusion
- Verringerung des vorzeitigen Schulabbruchs und Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
- Zugang zu lebenslangem Lernen
- Soziale Innovation
- Just Transition Fund in bestimmten Regionen, die von den Auswirkungen der Ökologisierung der Wirtschaft besonders betroffen sind
Darüber hinaus werden drei Querschnitssthemen, Nachhaltigkeit, Gleichstellung von Frauen und Männern und Nichtdiskriminierung, als Querschnittziele in jeder Programm- und Projektphase berücksichtigt werden.
Die Gesamtverantwortung für die operationelle Umsetzung des ESF+ in Österreich sowie für die finanzielle Administration, Evaluierung und Kommunikation liegt bei der sogenannten „Verwaltungsbehörde“ im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft.
Umsetzung des ESF+ in Tirol
Für die Umsetzung des ESF+ Programms hat die Verwaltungsbehörde Aufgaben an sogenannte „zwischengeschaltete Stellen“ (ZWIST) delegiert. Die Delegierung an zwischengeschalteten Stellen bildet sich auch im ESF+ Programm ab, das festlegt, welche inhaltlichen Prioritäten von den einzelnen ZWISTEN umgesetzt werden.
In Tirol ist die Abteilung Gesellschaft und Arbeit des Amtes der Tiroler Landesregierung ZWIST im ESF+ und somit für die Umsetzung der Prioritäten
- Vereinbarkeit und Gleichstellung von Frauen und Männern
- Bekämpfung von Armut und Förderung der aktiven Inklusion
- Soziale Innovation
des ESF+ Programms zuständig. Dafür stehen in Tirol in der Förderperiode 2021-2027 € 11,2 Millionen an ESF+Mittel zur Verfügung.
Weitere Grundlage für den Einsatz von ESF+Mitteln ist die Strategie „Arbeitsmarkt Tirol 2030“ die von der Tiroler Landesregierung am 15. August 2022 beschlossen wurde. Die darin abgebildeten drei Strategiefelder, neun strategische Ziele und 21 Maßnahmenfelder sollen im Rahmen eines strukturierten, partnerschaftlichen Prozesses bearbeitet und umgesetzt werden.
Um möglichst treffsicher zu arbeiten, müssen für die Verwendung der für Tirol zur Verfügung stehenden ESF+Mittel klare Prioritäten gesetzt werden, und dies stets unter Berücksichtigung bereits bestehender Angebote.
Rechtliche Grundlagen für den ESF+
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen und Dokumente finden Sie auf der Homepage Europäischer Sozialfonds in Österreich.
Betrugsbekämpfung im ESF+
Unter Berücksichtigung der ermittelten Risiken werden im ESF+ wirksame und angemessene Vorbeugungsmaßnahmen gegen Betrug getroffen. Ein wichtiger Aspekt der Betrugsverhütung ist die Einrichtung und Bekanntgabe von Betrugsmeldeverfahren. Zu diesem Zweck wird das anonyme Anzeigesystem des WKStA verwendet.
Hinweisegebersystem zur Aufklärung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption
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