Sonderprogramm Schulkostenförderung für Werkmeisterschulen
Ziel der Förderung
Ziel der Förderung ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern. Durch einen Beitrag zur Finanzierung von beruflichen Aus- und Weiterbildungskosten für die in dieser Richtlinie definierten Schulausbildungen soll im Sinne der Fachkräfteoffensive die Weiterbildung zur Fachkraft durch einen Fachabschluss im Rahmen bestimmter Schulausbildungen unterstützt werden, für die derzeit keine anderweitige öffentliche Unterstützung möglich ist.
Gegenstand
Es werden Kosten für Schulausbildungen gefördert, die von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden. Förderbar ist der Besuch von Werkmeisterschulen gemäß § 59 Abs. 1 Ziffer 1 lit. b des Schulorganisationsgesetzes, BGBL. 242/1962 in der geltenden Fassung BGBL. I Nr. 38/2015
FörderwerberInnen
- ArbeitnehmerInnen, freie DienstnehmerInnen, Lehrlinge und öffentlich-rechtlich Bedienstete
- Arbeitslose und Arbeitsuchende
- WiedereinsteigerInnen und BerufseinsteigerInnen
- selbständige UnternehmerInnen mit nicht mehr als neun MitarbeiterInnen
Weitere Voraussetzungen
- Für Personen, die eine Fachkräfteförderung erhalten, kann für diese Ausbildung keine Schulkostenförderung zuerkannt werden.
- Förderwerber/innen müssen grundsätzlich ihren ordentlichen Wohnsitz oder ihren Beschäftigungsort in Tirol haben und ein vorhergehendes Beschäftigungsverhältnis nachweisen können. Nähere Informationen in § 3 Z 1 der Rahmenrichtlinie.
- Es werden nur Bildungsmaßnahmen von anerkannten Bildungsträgern gefördert.
- Die Anwesenheit in der Bildungsmaßnahme muss mehr als 75 % betragen.
- Die Kursgebühr muss mindestens € 180,-- für Kurse mit Bildungsbonus mindestens € 500,-- betragen.
Höhe der Förderung
Die Förderung beträgt
- 30 % der Kurskosten als Basisförderung sowie
- 20 % der Kurskosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher Basis).
Einreichfrist für Förderanträge
Anträge sind grundsätzlich vor Beginn der Bildungsmaßnahme, spätestens jedoch zwei Wochen nach Beginn der Bildungsmaßnahme elektronisch mittels Online-Formular einzubringen.
Der Antrag muss vor Fristende beim Amt der Landesregierung eingelangt sein.
Dem Antrag sind Unterlagen anzuschließen. Details dazu finden Sie im Informationsblatt für Förderwerber/innen
Kontakt
Manuel Kranebitter
AdresseMeinhardstraße 16, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 7874
E-Mailga.arbeit@tirol.gv.at
Sachbearbeiter
Karin Seyrling
AdresseMeinhardstraße 16, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 7875
E-Mailga.arbeit@tirol.gv.at
Sachbearbeiterin