Sonderprogramm Weiterbildungsbonus Tirol
Informationsblatt für Förderwerberinnen und Förderwerber
Ziel der Förderung
Ziel der Förderung ist, einen Anreiz zu beruflichen Höherqualifizierung für Personen zu schaffen, die trotz Beschäftigung von Armutsgefährdung betroffen sind, um so die Beschäftigungsfähigkeit bzw. die Beteiligung am Arbeitsmarkt zu erhöhen und damit die soziale Eingliederung zu unterstützen. Im Sinn der Ziele des Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Strategie – Arbeitsmarkt Tirol 2030 wird diese Förderung auch mit Mitteln des ESF finanziert.
Gegenstand
- Es werden die Kosten für berufliche Bildungsmaßnahmen gefördert. Darunter fallen:
- Nachholen von beruflichen Abschlüssen (v.a. Lehrabschlüsse)
- Umschulungen, wenn diese zu einer Höherqualifizierung führen
- Berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer beruflicher Abschlüsse
FörderwerberInnen
- Arbeitnehmer*innen, freie Dienstnehmer*innen, die in aufrechter Beschäftigung sind oder innerhalb des letzten Jahres mindestens sechs Monate in Beschäftigung waren,
- selbstständige Unternehmer*innen, die seit mindestens einem Jahr als Ein-Personen Unternehmen tätig sind.
Weitere Vorraussetzungen
- Vor der Antragstellung muss ein Bildungsplan bei einer anerkannten anbieterneutralen Bildungsberatung erarbeitet werden.
Die Liste der Beratungsstellen finden Sie hier: Liste der Beratungsstellen - Der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort oder Unternehmenssitz muss sich in Tirol befinden.
- Die Weiterbildung muss bei einem anerkannten Bildungsträger absolviert werden, der mit dem Land Tirol einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat. Die Liste dieser Bildungsträger finden Sie hier: Liste der Bildungsträger
- Die Förderung ist einkommensabhängig. Eine Förderung ist nur möglich, wenn das monatliche Haushaltseinkommen des Vorjahres (1/12 des jährlichen Familieneinkommens im Sinne der Rahmenrichtlinie) die in der Richtlinie festgesetzten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Höhe der Förderung
- die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90% der nachgewiesenen Kosten der Bildungsmaßnahme (inkl. MwSt.) und/oder allfälliger Prüfungsgebühren
- pro Fördernehmerinnen und Fördernehmer können insgesamt maximal € 3.000,00 Förderung in Anspruch genommen werden
- die Fördernehmerin bzw. der Fördernehmer hat einen Selbstbehalt von 10% bzw. jene Kosten zu tragen, die die maximale Förderung übersteigen
Einreichfrist für Förderanträge
Förderanträge sind spätestens 4 Wochen vor Beginn der zu fördernden Bildungsmaßnahme sowohl elektronisch mittels Online-Formular (einschließlich der Anweisungserklärung) als auch ausgedruckt und unterschrieben inklusive aller Unterlagen im Original bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit des Amtes der Tiroler Landesregierung einzureichen.
Der Originalantrag in Papierform muss vor Fristende beim Amt der Tiroler Landesregierung eingelangt sein.
Notwendige Unterlagen für die Förderzusage
- Aktueller Nachweis über den arbeitsrechtlichen Status (z.B. Bestätigung Dienstgeber/in im Original und unterschrieben, Versicherungsdatenauszug, Gewerbeberechtigung, Firmenbuchauszug etc.),
- Bildungsplan im Original und unterschrieben,
- ESF-Stammdatenblatt im Original und unterschrieben,
- Angabe der Höhe der Kosten der Bildungsmaßnahme und/oder Prüfungskosten (Preisauskunft)
- Nachweise über bereits zugesagte oder gewährte Unterstützungen anderer Förderstellen, sofern vorhanden
- sofern der ordentliche Wohnsitz nicht in Tirol liegt, eine Bestätigung des/der Arbeitgebers/in über den Beschäftigungsort.
Formulare
- Bildungsplan Bildungsberatungsstelle
- ESF-Stammdatenblatt
- Ergänzung ESF-Stammdatenblatt: Erfassung Austrittsindkatoren
- Bestätigung Dienstgeber
Richtlinien
Hier finden Sie das Online-Formular
Kontakt
Petra Kaltenegger
AdresseMeinhardstraße 16, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 7876
E-Mailga.arbeit@tirol.gv.at
Sachbearbeiterin