Der Einheitliche Ansprechpartner - EAP
Point of single contact - PSC
Der Einheitliche Ansprechpartner - EAP (Point of Single Contact - PSC) ist eine Servicestelle für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen sowie für die Anerkennung von Berufsqualifikationen aus anderen EU/EWR-Mitgliedstaaten. Diese Servicestelle trägt zur Verwaltungs- und Verfahrensvereinfachung bei, ist jedoch keine Behörde und trifft daher keine Rechtsentscheidung.
Die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners ist kostenlos.
Der Einheitliche Ansprechpartner
- stellt allgemeine und aktuelle Informationen für die Aufnahme und die Ausübung von Dienstleistungen sowie für die Anerkennung von Berufsqualifikationen aus anderen EU/EWR-Mitgliedstaaten bereit und
- nimmt schriftliche Anbringen entgegen und leitet diese an die zuständigen Behörden/Stellen weiter.
Das EAP Portal Tirol schafft einen Überblick über die notwendigen Schritte und ermöglicht es, Formalitäten auch aus der Ferne elektronisch abwickeln zu können. Im EAP Portal Tirol werden zudem Informationen zu Behörden, Registern und Datenbanken, Ausbildungsgängen, Rechtsschutzeinrichtungen etc. angeboten
Bitte beachten Sie neben den hier erwähnten Verfahren auch noch Meldepflichten bei der Sozialversicherung und beim Finanzamt.
"Dienstleistung" ist jede von Artikel 57 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (vormals Artikel 50 EG-Vertrag) erfasste selbständige Tätigkeit, die in der Regel gegen Entgelt erbracht wird. Ausnahmen: siehe Artikel 2 Dienstleistungsrichtlinie.