Infotext: Zuständige Stellen
Zuständige Stellen bzw. Behörden
In manchen Fällen können - abhängig von den konkreten Umständen - unterschiedliche Stellen zuständig sein, beispielsweise je nach Größe des Projekts. In diesen Fällen scheinen mehrere Stellen im Textfeld auf. Welche Stelle für Ihren konkreten Fall zuständig ist, erfahren Sie direkt bei einer der angeführten Stellen oder beim EAP.
Die Kontaktdaten der zuständigen Stellen können Sie - soweit vorhanden – unter den angeführten Links finden oder über den Behördenfinder auf oesterreich.gv.at.
Beachten Sie bitte die Sonderregelungen für die Stadt Innsbruck: hier kann statt dem in anderen Gemeinden zuständigen Bürgermeister auch das Stadtmagistrat der Stadtgemeinde Innsbruck zuständig sein.
Hinweis zur Antragstellung:
Falls die zuständige Stelle die Tiroler Landesregierung, der Landeshauptmann von Tirol oder eine Bezirkshauptmannschaft in Tirol sein sollte, aber kein spezifisches Formular zur Verfügung steht, kann grundsätzlich das Allgemeine Anbringen verwendet werden.