Sozialbetreuungsberufe-Ausbildungseinrichtung Anzeige Lehrgang Zur Erklärung der Bezeichnung von:
Anforderungen
Kurzbeschreibung
Der/Die Rechtsträger/in einer Ausbildungseinrichtung hat den Beginn und die geplante Dauer eines Ausbildungslehrganges anzuzeigen.
Allgemeine Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Der/Die Rechtsträger/in der Ausbildungseinrichtung für Ausbildungslehrgänge zum/zur Heimhelfer/in, zum/zur Fach-Sozialbetreuer/in bzw. zum/zur Diplom-Sozialbetreuer/in hat der Landesregierung spätestens 2 Monate vor dem festgesetzten Zeitpunkt Beginn und geplante Dauer eines Ausbildungslehrganges anzuzeigen.
Voraussetzungen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Vorliegen einer Ausbildungsbewilligung nach § 25 Tiroler Sozialbetreuungsberufegesetz.
Fristen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Spätestens zwei Monate vor Beginn des Lehrganges.
Verfahrensablauf Zur Erklärung dieses Abschnitts
Anzeige bei der Behörde.
Erforderliche Unterlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Keine.
Art und Format der vorzulegenden Anzeige/Unterlagen
Die Anzeige kann in elektronischer Form eingebracht werden. Nähere Informationen zum rechtswirksamen Einbringen finden Sie unter: Bekanntmachungen zum rechtswirksamen Einbringen und dessen technischen Voraussetzungen
Kosten Zur Erklärung dieses Abschnitts
allenfalls Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957
Zuständigkeiten
Zuständige Stelle Zur Erklärung dieses Abschnitts
- Landesregierung, Abteilung Gesundheitsrecht und Krankenanstalten
Zum Formular Zur Erklärung dieses Abschnitts
Details
Authentifizierung und Signatur
Eine elektronische (Handy-Signatur oder e-ID) bzw. händische Unterfertigung des Antrages ist nicht zwingend erforderlich. Bei Zweifeln über Identität oder Authentizität kann die Behörde einen Nachweis verlangen.
Rechtsgrundlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Rechtsbehelfe
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