Tagesbetreuung - Bewilligung Zur Erklärung der Bezeichnung von:
Anforderungen
Kurzbeschreibung
Übernahme von Minderjährigen zur regelmäßigen und entgeltlichen Betreuung
Allgemeine Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Tagesbetreuung ist die Übernahme eines Minderjährigen unter 16 Jahren von anderen als bis zum dritten Grad Verwandten oder Verschwägerten, Wahleltern, dem Vormund oder anderen mit Pflege und Erziehung betrauten Personen zur regelmäßigen und entgeltlichen Betreuung für einen Teil des Tages, die nicht im Rahmen des Kindergarten-, Hort- und Schulbetriebes erfolgt. Die Tagesbetreuung kann im Haushalt einer geeigneten Person (Tagesmutter, Tagesvater), in geeigneten Räumlichkeiten in Betrieben (Betriebstagesmutter, Betriebstagesvater) oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten erfolgen. Tagesmütter, Tagesväter und Tagesbetreuungseinrichtungen bzw. Betriebstagesmütter, Betriebstagesväter und Betriebstagesbetreuungseinrichtungen benötigen eine Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde.
Voraussetzungen Zur Erklärung dieses Abschnitts
1. Eignung der Betreuungsperson (Tagesmütter/Tagesväterausbildung), 2. geeignete Räumlichkeiten, 3. Risikoanalyse
Fristen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Die Maßnahme darf erst nach Bewilligung durchgeführt werden.
Verfahrensablauf Zur Erklärung dieses Abschnitts
Nach Einbringung des Antrages wird ein Ermittlungsverfahren einschließlich Lokalaugenschein durchgeführt. Nach positivem Ergebnis erfolgt die Bewilligung.
Erforderliche Unterlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Nachweis der Eignung
Kosten Zur Erklärung dieses Abschnitts
keine
Zuständigkeiten
Zuständige Stelle Zur Erklärung dieses Abschnitts
Zum Formular Zur Erklärung dieses Abschnitts
Details
Authentifizierung und Signatur
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Rechtsgrundlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts
§ 43 Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz
Verordnung über die Voraussetzungen für die Tagesbetreuung von Kindern
Rechtsbehelfe
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