Tagesbetreuung - Bewilligung Zur Erklärung der Bezeichnung von:

Anforderungen

Kurzbeschreibung

Übernahme von Minderjährigen zur regelmäßigen und entgeltlichen Betreuung

Allgemeine Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Tagesbetreuung ist die Übernahme eines Minderjährigen unter 16 Jahren von anderen als bis zum dritten Grad Verwandten oder Verschwägerten, Wahleltern, dem Vormund oder anderen mit Pflege und Erziehung betrauten Personen zur regelmäßigen und entgeltlichen Betreuung für einen Teil des Tages, die nicht im Rahmen des Kindergarten-, Hort- und Schulbetriebes erfolgt. Die Tagesbetreuung kann im Haushalt einer geeigneten Person (Tagesmutter, Tagesvater), in geeigneten Räumlichkeiten in Betrieben (Betriebstagesmutter, Betriebstagesvater) oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten erfolgen. Tagesmütter, Tagesväter und Tagesbetreuungseinrichtungen bzw. Betriebstagesmütter, Betriebstagesväter und Betriebstagesbetreuungseinrichtungen benötigen eine Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde.

Voraussetzungen Zur Erklärung dieses Abschnitts

1. Eignung der Betreuungsperson (Tagesmütter/Tagesväterausbildung), 2. geeignete Räumlichkeiten, 3. Risikoanalyse

Fristen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Die Maßnahme darf erst nach Bewilligung durchgeführt werden.

Verfahrensablauf Zur Erklärung dieses Abschnitts

Nach Einbringung des Antrages wird ein Ermittlungsverfahren einschließlich Lokalaugenschein durchgeführt. Nach positivem Ergebnis erfolgt die Bewilligung.

Erforderliche Unterlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Nachweis der Eignung

Kosten Zur Erklärung dieses Abschnitts

keine

Zuständigkeiten

Zuständige Stelle Zur Erklärung dieses Abschnitts

Zum Formular Zur Erklärung dieses Abschnitts

Details

Authentifizierung und Signatur

-

Rechtsgrundlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts

§ 43 Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz

Verordnung über die Voraussetzungen für die Tagesbetreuung von Kindern

Rechtsbehelfe

-

Letzte Aktualisierung

10.12.2024