Tagesbetreuung - Bewilligung Zur Erklärung der Bezeichnung von:

Anforderungen

Kurzbeschreibung

Übernahme von Minderjährigen zur regelmäßigen und entgeltlichen Betreuung

Allgemeine Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Tagesbetreuung ist die Übernahme eines Minderjährigen unter 16 Jahren von anderen als bis zum dritten Grad Verwandten oder Verschwägerten, Wahleltern, dem Vormund oder anderen mit Pflege und Erziehung betrauten Personen zur regelmäßigen und entgeltlichen Betreuung für einen Teil des Tages, die nicht im Rahmen des Kindergarten-, Hort- und Schulbetriebes erfolgt. Die Betreuung kann sowohl im Haushalt einer geeigneten Person (Tagesmutter, Tagesvater) als auch in Einrichtungen (Tagesbetreuungseinrichtungen) erfolgen. Tagesmütter, Tagesväter und Tagesbetreuungseinrichtungen benötigen eine Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde.

Voraussetzungen Zur Erklärung dieses Abschnitts

1. Eignung der Betreuungsperson (Tagesmütter/Tagesväterausbildung) 2. geeignete Räumlichkeiten

Fristen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Die Maßnahme darf erst nach Bewilligung durchgeführt werden.

Verfahrensablauf Zur Erklärung dieses Abschnitts

Nach Einbringung des Antrages wird ein Ermittlungsverfahren einschließlich Lokalaugenschein durchgeführt. Nach positivem Ergebnis erfolgt die Bewilligung.

Erforderliche Unterlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Nachweis der Eignung

Kosten Zur Erklärung dieses Abschnitts

keine

Zuständigkeiten

Zuständige Stelle Zur Erklärung dieses Abschnitts

Details

Rechtsgrundlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Tiroler Jugendwohlfahrtsgesetz, LGBl. Nr. 51/2002 i.d.g.F., § 24;

Letzte Aktualisierung

27.11.2020