Veranstaltungen – Sicherheits- und rettungstechnisches Konzept Zur Erklärung der Bezeichnung von:

Anforderungen

Kurzbeschreibung

Notwendig bei Veranstaltungen mit mehr als 1.500 Besuchern oder Teilnehmern.

Allgemeine Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Ein sicherheits- und rettungstechnisches Konzept ist bei Veranstaltungen, zu denen mehr als 1.500 Besucher oder Teilnehmer gleichzeitig erwartet werden, beizubringen.

Voraussetzungen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Veranstaltung mit mehr als 1.500 Besuchern oder Teilnehmern.

Fristen Zur Erklärung dieses Abschnitts

6 Wochen vor der Veranstaltung

Verfahrensablauf Zur Erklärung dieses Abschnitts

Das sicherheits- und rettungstechnische Konzept ist Bestandteil der Veranstaltungsanmeldung.

Erforderliche Unterlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Das sicherheits- und rettungstechnische Konzept hat jedenfalls zu umfassen:

a) Ausführungen zu den sicherheitstechnischen Maßnahmen

b) Ausführungen zu den rettungstechnischen Maßnahmen

c) eine schriftliche Stellungnahme des Rettungsdienstes

d) eine schriftliche Stellungnahme der örtlichen Feuerwehr

e) genaue Angaben über den allfälligen Einsatz eines Ordnerdienstes

f) die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung von Notfällen und zur Verminderung ihrer Auswirkungen.

Die Behörde hat zum sicherheits- und rettungstechnischen Konzept eine Stellungnahme der in erster Instanz örtlich zuständigen Sicherheitsbehörde einzuholen und, soweit dies zur Festlegung weiterer brandschutztechnischer Maßnahmen erforderlich ist, die örtliche Feuerwehr beizuziehen.

Die Unterlagen (Kopien) können in elektronischer Form eingebracht werden.

Kosten Zur Erklärung dieses Abschnitts

Gebühren nach dem Gebührengesetz; Sonstige Kosten;

Zuständigkeiten

Zuständige Stelle Zur Erklärung dieses Abschnitts

Hinweis zur Zuständigkeit

- Zuständigkeit des Bürgermeisters der Gemeinde, in der die Veranstaltung durchgeführt werden soll, in der Stadt Innsbruck der Stadtmagistrat

- Wenn sich die Veranstaltung auf das Gebiet mehrerer Gemeinden eines politischen Bezirkes erstreckt, ist die Bezirkshauptmannschaft zuständige Behörde

- Wenn sich die Veranstaltung auf das Gebiet mehrerer politischer Bezirke erstreckt, ist die Landesregierung zuständige Behörde

Zum Formular Zur Erklärung dieses Abschnitts

Ein Formular ist in diesem Fall nicht vorgesehen.

Details

Authentifizierung und Signatur

Eine elektronische (Handy-Signatur oder e-ID) bzw. händische Unterfertigung der Anmeldung ist nicht zwingend erforderlich.

Rechtsgrundlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Rechtsbehelfe

-

Letzte Aktualisierung

29.04.2024