Veranstaltungen – Sicherheits- und rettungstechnisches Konzept Zur Erklärung der Bezeichnung von:
Anforderungen
Kurzbeschreibung
Notwendig bei Veranstaltungen mit mehr als 1.500 Besuchern oder Teilnehmern.
Allgemeine Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Ein sicherheits- und rettungstechnisches Konzept ist bei Veranstaltungen, zu denen mehr als 1.500 Besucher oder Teilnehmer gleichzeitig erwartet werden, beizubringen.
Voraussetzungen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Veranstaltung mit mehr als 1.500 Besuchern oder Teilnehmern.
Fristen Zur Erklärung dieses Abschnitts
6 Wochen vor der Veranstaltung
Verfahrensablauf Zur Erklärung dieses Abschnitts
Das sicherheits- und rettungstechnische Konzept ist Bestandteil der Veranstaltungsanmeldung.
Erforderliche Unterlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Das sicherheits- und rettungstechnische Konzept hat jedenfalls zu umfassen:
a) Ausführungen zu den sicherheitstechnischen Maßnahmen
b) Ausführungen zu den rettungstechnischen Maßnahmen
c) eine schriftliche Stellungnahme des Rettungsdienstes
d) eine schriftliche Stellungnahme der örtlichen Feuerwehr
e) genaue Angaben über den allfälligen Einsatz eines Ordnerdienstes
f) die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung von Notfällen und zur Verminderung ihrer Auswirkungen.
Die Behörde hat zum sicherheits- und rettungstechnischen Konzept eine Stellungnahme der in erster Instanz örtlich zuständigen Sicherheitsbehörde einzuholen und, soweit dies zur Festlegung weiterer brandschutztechnischer Maßnahmen erforderlich ist, die örtliche Feuerwehr beizuziehen.
Die Unterlagen (Kopien) können in elektronischer Form eingebracht werden.
Kosten Zur Erklärung dieses Abschnitts
Gebühren nach dem Gebührengesetz; Sonstige Kosten;
Zuständigkeiten
Zuständige Stelle Zur Erklärung dieses Abschnitts
- Bezirksverwaltungsbehörde
- Bürgermeister
- Landesregierung, Abteilung Gemeinden
Hinweis zur Zuständigkeit
- Zuständigkeit des Bürgermeisters der Gemeinde, in der die Veranstaltung durchgeführt werden soll, in der Stadt Innsbruck der Stadtmagistrat
- Wenn sich die Veranstaltung auf das Gebiet mehrerer Gemeinden eines politischen Bezirkes erstreckt, ist die Bezirkshauptmannschaft zuständige Behörde
- Wenn sich die Veranstaltung auf das Gebiet mehrerer politischer Bezirke erstreckt, ist die Landesregierung zuständige Behörde
Zum Formular Zur Erklärung dieses Abschnitts
Ein Formular ist in diesem Fall nicht vorgesehen.
Details
Authentifizierung und Signatur
Eine elektronische (Handy-Signatur oder e-ID) bzw. händische Unterfertigung der Anmeldung ist nicht zwingend erforderlich.
Rechtsgrundlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Rechtsbehelfe
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