Deponiemeldung Zur Erklärung der Bezeichnung von:
Anforderungen
Kurzbeschreibung
Inhaber von Deponien müssen die im vorangegangenen Kalenderjahr insgesamt abgelagerten Abfallmengen und die Restkapazität in Kubikmeter über edm.gv.at an die zuständige Behörde melden.
Allgemeine Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Inhaberinnen/Inhaber von Deponien müssen die im vorangegangenen Kalenderjahr
- insgesamt abgelagerten Abfallmengen (gegliedert nach Abfallbesitzerin/Abfallbesitzer und Abfallart) und
- die Restkapazität in Kubikmeter
als elektronische "Abfall-Input-Output-Meldung" über edm.gv.at an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) melden.
Voraussetzungen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Voraussetzung für die Abgabe der Meldungen ist die (einmalige) Registrierung im Zentralen Anlagenregister (ZAReg).
Fristen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Die Meldung muss jeweils bis zum 15. März des auf den Berichtszeitraum folgenden Kalenderjahres erfolgen.
Verfahrensablauf Zur Erklärung dieses Abschnitts
Die Deponieinhaberin/der Deponieinhaber loggt sich mit ihren/seinen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) auf edm.gv.at in das Register ein und lädt dort unter "Meldewesen" in der Anwendung "eBilanzen" die Deponiemeldung (XML-Datei) hoch.
Erforderliche Unterlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Die Deponiemeldung muss als XML-Datei in edm.gv.at (→BMK) hochgeladen werden. Die erforderlichen Inhalte und Strukturierungen sind in der Deponieverordnung vorgegeben.
Hilfestellung finden Sie auf edm.gv.at (→BMK).
HinweisDie erforderlichen Daten bzw. das erforderliche Dateiformat für die elektronische Übermittlung ist auf dem edm.gv.at veröffentlicht.
Kosten Zur Erklärung dieses Abschnitts
Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.
Zuständigkeiten
Zuständige Stelle Zur Erklärung dieses Abschnitts
Zum Formular Zur Erklärung dieses Abschnitts
edm.gv.at (→BMK)
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Details
Zusätzliche Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Rechtsgrundlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts
- § 21Abs 4 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
- § 41Deponieverordnung