Abfallsammlung und -behandlung - Stammdatenregistrierung Zur Erklärung der Bezeichnung von:
Anforderungen
Kurzbeschreibung
Abfallsammler und -behandler müssen sich vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit entsprechend registrieren (via edm.gv.at) .
Allgemeine Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Abfallsammlerinnen/Abfallsammler und Abfallbehandlerinnen/Abfallbehandler müssen sich vor Aufnahme der Tätigkeit im Stammdatenregister auf edm.gv.at des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) registrieren. Im Rahmen der Registrierung müssen sie ihre Standorte und Anlagen im Register erfassen.
Weitere Informationen zur Stammdatenregistrierung, insbesondere eine Hilfestellung zur Anlagenregistrierung und Strukturierung von Anlagen im Register, finden sich auf edm.gv.at (→BMK).
Das Stammdatenregister "ZAReg" (vormals "eRAS") wurde auf der Grundlage des Abfallwirtschaftsgesetzes eingerichtet und bildet ein zentrales Anlagen- und Personenregister, das für zahlreiche Meldungen im Bereich der Abfallwirtschaft und Umwelt genutzt wird. Das ZAReg ermöglicht
- ein rechtsraumübergreifendes Erfassen von Anlagen- und Personenstammdaten,
- die strukturierte Abbildung von personen- und anlagenbezogenen Berechtigungen (z.B. Inhalte von Genehmigungsbescheiden) und
- das Abwickeln zahlreicher Meldepflichten über sogenannte EDM-Anwendungen.
Alle EDM-Anwendungen greifen auf die im ZAReg gespeicherten Daten zu. Die erfassten Stammdaten stehen den jeweiligen registrierten Personen (derzeit über 40.000) sowie den zuständigen Behörden zur Verfügung. Für die Öffentlichkeit wurden allgemeine Abfragemöglichkeiten eingerichtet.
Voraussetzungen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Das Sammeln oder Behandeln von Abfällen.
Fristen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Die Registrierung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Verfahrensablauf Zur Erklärung dieses Abschnitts
Die Registrierung auf dem edm.gv.at (→BMK) läuft in zwei Schritten ab: Zuerst wird ein Registrierungsantrag gestellt. Nach Erhalt der EDM-Zugangsdaten müssen die Daten ergänzt und vervollständigt werden.
Erforderliche Angaben für den Registrierungsantrag:
- Name
- Sitz-Adresse
- Zustelladresse
- Gegebenenfalls Firmenbuchnummer, Vereinsregisternummer oder Ergänzungsregisternummer (Diese Nummern müssen im Registrierungsantrag enthalten sein und können später nicht mehr eingetragen oder geändert werden!)
- Branchencode (vierstellig)
- Kontaktperson
Nach Absenden des Registrierungsantrages erhält die Abfallsammlerin/der Abfallsammler oder die Abfallbehandlerin/der Abfallbehandler eine Identifikationsnummer (Personen-GLN) und die persönlichen Zugangsdaten zum Register übermittelt. Mit diesen Zugangsdaten muss sie/er erneut in das Register einsteigen und insbesondere Angaben zu folgenden Daten ergänzen:
- Adressen der Standorte
- Behandlungsverfahren
- Anlagen, Anlagentypen
- Berichtseinheiten
- zutreffendenfalls weitere Kontaktdaten bzw. Kontaktpersonen
Die Registrierung ist erst abgeschlossen, wenn diese Daten vollständig im Register eingetragen sind. Durch die Eintragung im Register wird auch jedem Standort und jeder Anlage eine Identifikationsnummer (Standort-GLN, Anlagen-GLN) zugeordnet.
Erforderliche Unterlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Es werden keine besonderen Unterlagen benötigt.
TippFür das Erstellen des Registrierungsantrages den Firmenbuchauszug und die Klassifikationsmitteilung der Statistik Austria (Branchencode) bereithalten. Als Unterstützung bei der Stammdatenpflege bzw. Registrierung von Anlagen können die entsprechenden Genehmigungsbescheide herangezogen werden.
Kosten Zur Erklärung dieses Abschnitts
Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.
Zuständigkeiten
Zuständige Stelle Zur Erklärung dieses Abschnitts
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (→ BMK)
HinweisDie Registrierung erfolgt elektronisch über edm.gv.at (→BMK).
Zum Formular Zur Erklärung dieses Abschnitts
Die Registrierung erfolgt elektronisch über das edm.gv.at (→BMK).
Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, edm.gv.at und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online-Ratgeber zur USP-Registrierung.
Details
Zusätzliche Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Rechtsgrundlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts
- § 21Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
- Abfallbilanzverordnung (AbfallbilanzV)