Kauf des Kfz in einem EU-Land Zur Erklärung der Bezeichnung von:

Anforderungen

Allgemeine Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Beim Kauf von Gebrauchtwagen ist die Mehrwertsteuer direkt bei der ausländischen Händlerin/dem ausländischen Händler zu entrichten und in Österreich ist keine Mehrwertsteuer mehr fällig.

Beim Kauf von Neuwagen ist bei der ausländischen Händlerin/dem ausländischen Händler grundsätzlich keine Mehrwertsteuer zu entrichten, jedoch in Österreich die Erwerbsteuer.

In beiden Fällen müssen Sie vor der Kfz-Zulassung im Inland die Normverbrauchsabgabe (NOVA) beim Wohnsitzfinanzamt entrichten.

Weitere Informationen über die Zuständigkeiten der Finanzämter finden sich auf USP.gv.at.

Folgende Papiere sollten Sie von der Verkäuferin/dem Verkäufer erhalten:

  • Kaufvertrag oder saldierte Rechnung
  • Fahrzeugpapiere (ausländisches Genehmigungsdokument im Original)
  • Ausgefüllte Garantiekarte, Serviceheft, Betriebsanleitung
  • Ausländischen Typenschein bzw.Kfz-Brief oder dergleichen
  • EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)
TIPPEs wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar). Da die EU eine Zollunion ist, sind beim Importieren von Kraftfahrzeugen (z.B. Auto oder Motorrad) aus EU-Mitgliedstaaten keine Zollabgaben zu entrichten.

Zuständigkeiten

Zuständige Stelle Zur Erklärung dieses Abschnitts

    Details

    Letzte Aktualisierung

    30.06.2022