Kauf des Kfz in einem EU-Land Zur Erklärung der Bezeichnung von:
Anforderungen
Allgemeine Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Beim Kauf von Gebrauchtwagen ist die Mehrwertsteuer direkt bei der ausländischen Händlerin/dem ausländischen Händler zu entrichten und in Österreich ist keine Mehrwertsteuer mehr fällig.
Beim Kauf von Neuwagen ist bei der ausländischen Händlerin/dem ausländischen Händler grundsätzlich keine Mehrwertsteuer zu entrichten, jedoch in Österreich die Erwerbsteuer.
In beiden Fällen müssen Sie vor der Kfz-Zulassung im Inland die Normverbrauchsabgabe (NOVA) beim Wohnsitzfinanzamt entrichten.
Weitere Informationen über die Zuständigkeiten der Finanzämter finden sich auf USP.gv.at.
Folgende Papiere sollten Sie von der Verkäuferin/dem Verkäufer erhalten:
- Kaufvertrag oder saldierte Rechnung
- Fahrzeugpapiere (ausländisches Genehmigungsdokument im Original)
- Ausgefüllte Garantiekarte, Serviceheft, Betriebsanleitung
- Ausländischen Typenschein bzw.Kfz-Brief oder dergleichen
- EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)