Bilanzbuchhaltungsberufe - Änderungsmeldung Zur Erklärung der Bezeichnung von:

Anforderungen

Kurzbeschreibung

Berufsberechtigte sind verpflichtet, der Behörde sämtliche Änderungen, welche die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung oder die Anerkennung betreffen, zu melden.

Allgemeine Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Natürliche Personen und Gesellschaften, die Bilanzbuchhaltungsberufe ausüben, sind verpflichtet, sämtliche Änderungen, welche die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung oder die Anerkennung betreffen, der zuständigen Stelle zu melden.

Voraussetzungen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Vorliegen der öffentlichen Bestellung (Natürliche Personen) bzw. der Anerkennung (Gesellschaften).

Fristen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Änderungsmeldungen müssen binnen eines Monats erfolgen.

Verfahrensablauf Zur Erklärung dieses Abschnitts

Die Meldung muss schriftlich bei der zuständigen Stelle eingebracht werden.

Erforderliche Unterlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Es sind Urkunden, die die Änderungen belegen, (z.B. Heiratsurkunde, Meldebestätigung etc.) beizulegen.

Kosten Zur Erklärung dieses Abschnitts

Es fallen keine Kosten für die Meldung an.

Zuständigkeiten

Zuständige Stelle Zur Erklärung dieses Abschnitts

    Zum Formular Zur Erklärung dieses Abschnitts

    Details

    Rechtsgrundlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts

    Letzte Aktualisierung

    16.04.2024