Bilanzbuchhaltungsberufe - Änderungsmeldung Zur Erklärung der Bezeichnung von:
Anforderungen
Kurzbeschreibung
Berufsberechtigte sind verpflichtet, der Behörde sämtliche Änderungen, welche die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung oder die Anerkennung betreffen, zu melden.
Allgemeine Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Natürliche Personen und Gesellschaften, die Bilanzbuchhaltungsberufe ausüben, sind verpflichtet, sämtliche Änderungen, welche die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung oder die Anerkennung betreffen, der zuständigen Stelle zu melden.
Voraussetzungen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Vorliegen der öffentlichen Bestellung (Natürliche Personen) bzw. der Anerkennung (Gesellschaften).
Fristen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Änderungsmeldungen müssen binnen eines Monats erfolgen.
Verfahrensablauf Zur Erklärung dieses Abschnitts
Die Meldung muss schriftlich bei der zuständigen Stelle eingebracht werden.
Erforderliche Unterlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Es sind Urkunden, die die Änderungen belegen, ( z.B. Heiratsurkunde, Meldebestätigung etc. ) beizulegen.
Kosten Zur Erklärung dieses Abschnitts
Es fallen keine Kosten für die Meldung an.
Zuständigkeiten
Zuständige Stelle Zur Erklärung dieses Abschnitts
Zum Formular Zur Erklärung dieses Abschnitts
Details
Rechtsgrundlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts
§ 42 Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG)