Personalverrechner – Befreiung von der Prüfung Zur Erklärung der Bezeichnung von:
Anforderungen
Kurzbeschreibung
Antrag auf Prüfungsbefreiung für die Fachprüfung Personalverrechner
Allgemeine Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Personen, die die Ablegung einzelner Gegenstände des schriftlichen Prüfungsteils einer der Fachprüfung inhaltlich vergleichbaren Prüfung nachweisen können, sind von der Ablegung dieser Gegenstände im Rahmen des schriftlichen Teils der Fachprüfung befreit. Die Behörde muss darüber mit Bescheid absprechen. Die Prüfungsbefreiung muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Voraussetzungen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Antrag auf Prüfungsbefreiung
Fristen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Verfahrensablauf Zur Erklärung dieses Abschnitts
Der Antrag kann persönlich oder schriftlich in deutscher Sprache bei der zuständigen Stelle eingebracht werden.
Erforderliche Unterlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Nachweis einer der Fachprüfung inhaltlich vergleichbaren Prüfung
Zuständigkeiten
Zuständige Stelle Zur Erklärung dieses Abschnitts
Der Präsident der Wirtschaftskammer Österreich ( → WKO)
HinweisÜber die Beschwerde entscheidet das Landesverwaltungsgericht.
Zum Formular Zur Erklärung dieses Abschnitts
Details
Rechtsgrundlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts
§ 13 Abs 1 Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG)