Prüfung Personalverrechner Zur Erklärung der Bezeichnung von:
Anforderungen
Kurzbeschreibung
Anmeldung zur Fachprüfung Personalverrechner
Allgemeine Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Personen, die die Fachprüfung zur Personalverrechnerin/zum Personalverrechner ablegen möchten, müssen sich für die Prüfung spätestens sechs Wochen vor dem festgesetzten Termin bei der Meisterprüfungsstelle ihrer Wahl anmelden.
Voraussetzungen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Anmeldung bei der gewünschten Meisterprüfungsstelle
Fristen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Die Anmeldung zur Fachprüfung muss spätestens sechs Wochen vor dem festgesetzten Termin erfolgen.
Verfahrensablauf Zur Erklärung dieses Abschnitts
Anmeldung bei der gewünschten Meisterprüfungsstelle
Erforderliche Unterlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts
- Identitätsnachweis
- Nachweis über die Entrichtung der Prüfungsgebühr
- Gegebenenfalls Belege bzw. Nachweise für Prüfungsbefreiungen
- Zahlungsbelege über die entrichteten Prüfungsgebühren
Kosten Zur Erklärung dieses Abschnitts
Die Prüfungsgebühr beträgt je nach Umfang der Prüfung 149 Euro, 198 Euro oder 297 Euro.
Zuständigkeiten
Zuständige Stelle Zur Erklärung dieses Abschnitts
Details
Rechtsgrundlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts
- § 12Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG)
- §§ 350 bis 352Gewerbeordnung (GewO)
- Bilanzbuchhaltungsberufe-Prüfungsordnung (BB-PO)