Bilanzbuchhaltungsberufe - Verzicht auf die Berufsberechtigung Zur Erklärung der Bezeichnung von:
Anforderungen
Kurzbeschreibung
Berufsberechtigte sind berechtigt, auf ihre Berechtigung zur selbständigen Ausübung ihres Bilanzbuchhaltungsberufes zu verzichten.
Allgemeine Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Berufsberechtigte sind berechtigt, auf ihre Berechtigung zur selbstständigen Ausübung ihres Bilanzbuchhaltungsberufes zu verzichten.
Voraussetzungen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Schriftliche Verzichtserklärung
Fristen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Der Verzicht wird mit dem Datum wirksam, welches die Berufsberechtigte/der Berufsberechtigte bestimmt hat, frühestens jedoch mit jenem Tag, an dem die Verzichtserklärung der Behörde zugekommen ist.
Zuständigkeiten
Zuständige Stelle Zur Erklärung dieses Abschnitts
Zum Formular Zur Erklärung dieses Abschnitts
Details
Rechtsgrundlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts
§ 56 Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG)