Tierärzte – Tierärzteausweis – Erhalt Zur Erklärung der Bezeichnung von:

Anforderungen

Kurzbeschreibung

Die Tierärztekammer hat nach Erfüllung der allgemeinen Erfordernisse den Bewerber in die Tierärzteliste einzutragen und gleichzeitig einen Tierärzteausweis auszustellen.

Allgemeine Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Für die Aufnahme jeder tierärztlichen Tätigkeit ist die Eintragung in die Tierärzteliste und der Erhalt des gleichzeitig mit der Eintragung ausgestellten Tierärzteausweises Voraussetzung.

  • Gleichzeitig mit der Eintragung in die Tierärzteliste wird der Tierärzteausweis ausgestellt.
  • Die Eintragung in die Tierärzteliste in Verbindung mit Erhalt des Tierärzteausweises berechtigt zur Berufsausübung in Österreich.

Voraussetzungen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Siehe inhaltliche Beschreibung.

Fristen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Es sind keine besonderen Fristen einzuhalten.

Verfahrensablauf Zur Erklärung dieses Abschnitts

Ein eigener Antrag auf Ausstellung des Tierärzteausweises ist nicht erforderlich, da dieser gleichzeitig mit der Eintragung in die Tierärzteliste erfolgt. Eine Ausnahme dazu bildet der Antrag auf Ausstellung eines Duplikats.

Erforderliche Unterlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Dem Antrag sind ein

  • Nachweis über die Erfüllung der allgemeinen Erfordernisse (siehe inhaltliche Beschreibung),
  • Personalausweis und
  • zwei Lichtbilder beizuschließen.

Kosten Zur Erklärung dieses Abschnitts

Bei der Ausstellung des Tierärzteausweises fallen Kosten gemäß Tarifordnung der Österreichischen Tierärztekammer an.

Zuständigkeiten

Zuständige Stelle Zur Erklärung dieses Abschnitts

    Zuständig für das Verfahren ist die Österreichische Tierärztekammer ( ÖTK).

    Details

    Rechtsgrundlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts

    Letzte Aktualisierung

    16.04.2024