Tierärzte – Tierärzteausweis – Erhalt Zur Erklärung der Bezeichnung von:
Anforderungen
Kurzbeschreibung
Die Tierärztekammer hat nach Erfüllung der allgemeinen Erfordernisse den Bewerber in die Tierärzteliste einzutragen und gleichzeitig einen Tierärzteausweis auszustellen.
Allgemeine Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Für die Aufnahme jeder tierärztlichen Tätigkeit ist die Eintragung in die Tierärzteliste und der Erhalt des gleichzeitig mit der Eintragung ausgestellten Tierärzteausweises Voraussetzung.
- Gleichzeitig mit der Eintragung in die Tierärzteliste wird der Tierärzteausweis ausgestellt.
- Die Eintragung in die Tierärzteliste in Verbindung mit Erhalt des Tierärzteausweises berechtigt zur Berufsausübung in Österreich.
Voraussetzungen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Siehe inhaltliche Beschreibung.
Fristen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Es sind keine besonderen Fristen einzuhalten.
Verfahrensablauf Zur Erklärung dieses Abschnitts
Ein eigener Antrag auf Ausstellung des Tierärzteausweises ist nicht erforderlich, da dieser gleichzeitig mit der Eintragung in die Tierärzteliste erfolgt. Eine Ausnahme dazu bildet der Antrag auf Ausstellung eines Duplikats.
Erforderliche Unterlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Dem Antrag sind ein
- Nachweis über die Erfüllung der allgemeinen Erfordernisse (siehe inhaltliche Beschreibung),
- Personalausweis und
- zwei Lichtbilder beizuschließen.
Kosten Zur Erklärung dieses Abschnitts
Bei der Ausstellung des Tierärzteausweises fallen Kosten gemäß Tarifordnung der Österreichischen Tierärztekammer an.
Zuständigkeiten
Zuständige Stelle Zur Erklärung dieses Abschnitts
Zuständig für das Verfahren ist die Österreichische Tierärztekammer ( → ÖTK) .