Wirtschaftstreuhänder - Prüfungszulassung - Entscheidung Zur Erklärung der Bezeichnung von:
Anforderungen
Kurzbeschreibung
Über den Antrag auf Zulassung zu einer Fachprüfung hat die Kammer der Wirtschaftstreuhänder mit Bescheid zu entscheiden.
Allgemeine Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Über den Antrag auf Zulassung zu einer Fachprüfung hat die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit Bescheid zu entscheiden.
Voraussetzungen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Schriftlicher Antrag auf Zulassung zur Fachprüfung
Fristen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Zuständigkeiten
Zuständige Stelle Zur Erklärung dieses Abschnitts
Details
Rechtsgrundlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts
§ 15 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017)