Wirtschaftstreuhänder - Kammermitgliedschaft - Anmeldung Zur Erklärung der Bezeichnung von:

Anforderungen

Kurzbeschreibung

Berufsanwärter haben sich bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder schriftlich anzumelden.

Allgemeine Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Berufsanwärterinnen/Berufsanwärter müssen sich bei der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer schriftlich anmelden.

Voraussetzungen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Siehe Inhaltliche Beschreibung.

Fristen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Zuständigkeiten

Zuständige Stelle Zur Erklärung dieses Abschnitts

    Details

    Rechtsgrundlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts

    Letzte Aktualisierung

    16.04.2024