Wirtschaftstreuhänder - Kammermitgliedschaft - Anmeldung Zur Erklärung der Bezeichnung von:
Anforderungen
Kurzbeschreibung
Berufsanwärter haben sich bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder schriftlich anzumelden.
Allgemeine Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Berufsanwärterinnen/Berufsanwärter müssen sich bei der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer schriftlich anmelden.
Voraussetzungen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Siehe Inhaltliche Beschreibung.
Fristen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Zuständigkeiten
Zuständige Stelle Zur Erklärung dieses Abschnitts
Details
Rechtsgrundlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts
§ 41 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017)