Ziviltechnikerausweis Zur Erklärung der Bezeichnung von:
Anforderungen
Kurzbeschreibung
Jedem Ziviltechniker und jeder Ziviltechnikerin wird von der zuständigen Stelle ein Lichtbildausweis in Kartenform ausgestellt.
Allgemeine Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Jeder Ziviltechnikerin/jedem Ziviltechniker wird von der zuständigen Stelle ein Lichtbildausweis in Kartenform ausgestellt.
Voraussetzungen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Die Befugnis als Ziviltechnikerin/Ziviltechniker
Fristen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Zuständigkeiten
Zuständige Stelle Zur Erklärung dieses Abschnitts
Die Kammer der Ziviltechnikerinnen/Ziviltechniker ( → zt ) , in deren Bereich der Sitz der Kanzlei bzw. Niederlassung liegt
Zum Formular Zur Erklärung dieses Abschnitts
Details
Rechtsgrundlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts
§ 19 Ziviltechnikergesetz (ZTG)