Ziviltechniker - Befugnis für natürliche Personen Zur Erklärung der Bezeichnung von:

Anforderungen

Kurzbeschreibung

Die Behörde erteilt die Befugnis zur Ausübung des Berufes eines Ziviltechnikers.

Allgemeine Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Nach einer erfolgreich abgelegten Ziviltechnikerprüfung kann die Befugnis, als Ziviltechnikerin/Ziviltechniker selbstständig tätig zu werden, erteilt werden. Die Befugnis wird vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft verliehen.

Voraussetzungen Zur Erklärung dieses Abschnitts

  • Erfolgreich abgelegte Ziviltechnikerprüfung
  • Handlungsfähigkeit
  • Konkursfreiheit
  • Zuverlässigkeit

Fristen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Verfahrensablauf Zur Erklärung dieses Abschnitts

Der Antrag kann persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle eingebracht werden.

Erforderliche Unterlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts

Kosten Zur Erklärung dieses Abschnitts

  • Antrag
    • 47,30 Euro
    • Beilage: 3,90 Euro pro Bogen
  • Bescheid
    • 83,60 Euro Bundesgebühr
    • 98 Euro Bundesverwaltungsabgabe
Hinweis

Die Gebühren sind nach der Erledigung des Verfahrens zu bezahlen. Dazu wird Ihnen ein Zahlschein übersandt.

Zuständigkeiten

Zuständige Stelle Zur Erklärung dieses Abschnitts

    Zum Formular Zur Erklärung dieses Abschnitts

    Details

    Rechtsgrundlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts

    Letzte Aktualisierung

    16.04.2024