Jugendschutz - Vorkehrungen wegen jugendgefährdender Medien, Gegenstände oder Dienstleistungen Zur Erklärung der Bezeichnung von:
Anforderungen
Kurzbeschreibung
Treffen von Vorkehrungen bei erwerbsmäßigem Anbieten von jugendgefährdenden Medien, Gegenständen oder Dienstleistungen
Allgemeine Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Wer erwerbsmäßig jugendgefährdende Medien, Gegenstände oder Dienstleistungen im Sinne des § 17 Abs. 1 anbietet oder vorführt, hat durch geeignete Vorkehrungen dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche davon ausgeschlossen werden.
Voraussetzungen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Geeignete Vorkehrungen, insbesondere durch räumliche Abgrenzungen, zeitliche Beschränkungen, Aufschriften, mündliche Hinweise und dergleichen.
Fristen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Keine
Verfahrensablauf Zur Erklärung dieses Abschnitts
Keiner
Erforderliche Unterlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Keine
Kosten Zur Erklärung dieses Abschnitts
Keine
Zuständigkeiten
Zuständige Stelle Zur Erklärung dieses Abschnitts
-
Sonstige zuständige Stelle:
-
Zum Formular Zur Erklärung dieses Abschnitts
Bei dieser Anforderung erfolgt keine behördliche Entscheidung aufgrund eines Antrages.
Details
Authentifizierung und Signatur
Kein Antragsverfahren - bei dieser Anforderung erfolgt keine behördliche Entscheidung aufgrund eines Antrages.
Rechtsgrundlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Tiroler Jugendgesetz, § 17 Abs. 2;
Rechtsbehelfe
Kein Antragsverfahren - bei dieser Anforderung erfolgt keine behördliche Entscheidung aufgrund eines Antrages.