Dampfkessel und Druckgeräte
Das Druckgerätegesetz, BGBl. I Nr. 161/2015, gibt den legistischen Rahmen für den Bereich Druckgeräte (Druckgeräte inklusive Dampfkessel und Rohrleitungen, Druckbehälter, ortsbewegliche Druckgeräte, Aerosolpackungen und Versandbehälter) vor und regelt die sicherheitstechnischen Anforderungen und Maßnahmen für druckführende Geräte.
Das bisher gültige Kesselgesetz, BGBl. Nr. 211/1992, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 28/2012, ist seit
19. April 2016 außer Kraft.
Das Druckgerätegesetz und die dazu erlassenen Verordnungen definieren als Schutzziele in erster Linie den Schutz von Leben und Gesundheit von Personen sowie von Sachgütern. Dieser Schutz soll einerseits durch weitgehend europäisch harmonisierte Beschaffenheitsanforderungen (bzw. erstmalige Bewertung) und andererseits durch Betreiberregelungen (bzw. wiederkehrende Prüfungen) gewährleistet werden. Das Druckgerätegesetz gilt unmittelbar, es sieht also kein Genehmigungsverfahren für ein geplantes Vorhaben vor.
Ihr erster Ansprechpartner für Anlagensicherheit ist Dipl.-Ing.(FH) Matthias Hussl.