Maschinensicherheit
Die Maschinen-Sicherheitsverordnung ist eine Umsetzung der EU-Maschinenrichlinie 2006/42/EG, die das Inverkehrbringen von Maschinen regelt.
Die Maschinenrichtlinie verfolgt zwei Ziele: Sie soll den freien Verkehr von Maschinen innerhalb des Binnenmarktes ermöglichen und zugleich ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleisten (Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie, herausgegeben von der Europäischen Kommission).
Aufgrund der umfangreichen rechtlichen und technischen Regelungen ist die praktische Umsetzung und Anwendung der Maschinenrichtlinie einigermaßen komplex, sodass an dieser Stelle nur auf die für den Anwender von Maschinen wesentlichen Grundsätze hingewiesen werden kann.
Folgende grundlegenden Arten von Maschinen sind zu unterscheiden:
- Wird eine Maschine mit einer Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung als vollständige Maschine (Standard- oder Serienmaschinen) in Verkehr gebracht, so kann diese, unter Einhaltung der vom Maschinenhersteller in der Aufstellungs- oder Installation- und Betriebsanleitung angegebenen Voraussetzungen, sicher betrieben werden. Der Hersteller ist für die sichere Konstruktion und Ausführung der Maschine verantwortlich, der Betreiber für die Einhaltung der vom Hersteller vorgegebenen Aufstellungs- und Betriebsvorschriften.
- Bei unvollständigen Maschinen, die zum Einbau in eine Gesamtmaschine erzeugt werden, wird lediglich eine Montageanleitung mitgeliefert.
- Bei Verkettung von Maschinen sind ebenfalls Schnittstellen zwischen den einzeln in Verkehr gebrachten Maschinen sicherheitstechnisch zu prüfen.
- Bei wesentlichen Veränderungen von Maschinen ist eine Neubewertung nach Maschinenrichtlinie erforderlich.
In diesen Fällen ist der Hersteller der Maschine verpflichtet, eine Konformitätserklärung ausstellen zu lassen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird in diesen Fällen der Betreiber zum Hersteller der Gesamtmaschine und ist daher für die Ausstellung der erforderlichen Dokumente (Aufstellungs- und Betriebsanleitung) sowie die (sicherheitstechnische) Prüfung der Schnittstellen zwischen den einzelnen unvollständigen, verketteten oder umgebauten Maschinen (Risikobeurteilung bzw. Gefahrenanalyse) verantwortlich.