Elektrische Sicherheit
Das Elektrotechnikgesetz (ETG) enthält die maßgeblichen Bestimmungen wie die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Geräten in Österreich zu gewährleisten ist.
Im Wege von Ausführungsverordnungen zum ETG wurden hierzu nähere Regelungen getroffen und beispielsweise in der Elektrotechnikverordnung (ETV) Normen aufgelistet, bei deren Anwendung davon auszugehen ist, dass die Sicherheit gewährleistet wird.
Normen zur elektrotechnischen Sicherheit sind heute zum überwiegenden Teil europäische Normen, teilweise mit österreichischen Abweichungen. Zusätzlich sind rein österreichische Normen und Referenzdokumente veröffentlicht. Am Normungssektor für elektrische Anlagen tätig ist der Österreichische Verband für Elektrotechnik (OVE).
Grundsätzlich sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (ETV) nach Neuerrichtung oder Änderungen von elektrischen Anlagen Prüfungen erforderlich. Auch während des Betriebes können Prüfungen im Wege über Verordnungen (z.B. Elektroschutzverordnung) oder Bescheiden behördlich vorgegeben sein.
Zum Nachweis des sicheren Zustandes von elektrischen Anlagen dienen die anlässlich der Prüfungen erstellten Prüfdokumentationen, die sehr umfangreich sein können. In behördlichen Verfahren kann es notwendig sein ein zusammenfassendes Prüfergebnis in Form von einer Bescheinigung vorzulegen. Aufgrund von Erfahrungen in Verwaltungsverfahren wurde ein zwischen den Bundesländern abgestimmter Anforderungskatalog für die Inhalte einer solchen Bescheinigung samt Erläuterungen und Mustervorlagen erarbeitet.