Elektrotechnik und Energiewirtschaft
Der Fachbereich Elektrotechnik und Energiewirtschaft befasst sich mit
- der elektrischen Sicherheit
- der Energiewirtschaft und
- der Versorgungssicherheit.
Gegenstand der Begutachtung sind beispielsweise Kraftwerke, Einrichtungen der Energieübertragung wie Umspannwerke, Freileitungen, Kabelanlagen aber auch Elektroinstallationen in Verbraucheranlagen. Zudem wird die fachliche Überwachungspflicht des Landeshauptmannes bei elektrischen Anlagen nach dem Elektrotechnikgesetz wahrgenommen.
Die Tätigkeitsfelder erstrecken sich auf elektrische Anlagen, die beispielsweise nach dem Starkstromwegegesetz, dem Tiroler Elektrizitätsgesetz, dem Seilbahngesetz, dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, der Gewerbeordnung, dem Abfallwirtschaftsgesetz, dem Mineralrohstoffgesetz, dem Krankenanstaltengesetz, dem Wasserrechtsgesetz etc. genehmigt werden.