Stilllegung von im Erdreich verlegten Heizöltanks
Folgende Punkte sind bei der Stilllegung erdverlegter Heizöltanks zu berücksichtigen:
- Die Tanks und dazugehörigen Leitungen sind zu entleeren, reinigen, entgasen, auf Dichtheit zu prüfen und vorzugsweise zu entfernen. Falls die Entfernung technisch nicht möglich ist, sind die Tanks zu verfüllen.
- Die Arbeiten sind unter Aufsicht eines hiezu befugten Sachverständigen auszuführen.
- Der Sachverständige hat jene Bereiche festzulegen, bei denen aufgrund des Umganges mit Mineralölen die begründete Möglichkeit besteht, dass eine Mineralölkontamination vorliegt.
- Bei Feststellung einer Grundwasserverunreinigung ist vom befugten Sachverständigen unverzüglich die für die Auflassung zuständige Behörde zu verständigen und ein Sanierungskonzept vorzulegen.
- Bei Feststellung einer Bodenverunreinigung ist für die Auflassung zuständige Behörde nach Beendigung der Sanierungsmaßnahmen und unter Anschluss eines Gutachtens vom befugten Sachverständigen über die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen zu verständigen. Dieses Gutachten hat insbesondere Folgendes zu enthalten: Art und Ausmaß der Kontamination inkl. planlicher Darstellung, Analyseergebnisse, Fotodokumentation, Grundwasserflurabstand, Sanierungsverlauf, Gesamtmenge des kontaminierten und des entsprechend den abfallrechtlichen Vorgaben entsorgten Materials, Bestätigung über die Einhaltung der Maßnahmenschwellenwerte (ÖNORM S 2088-2, 2000-06-01).
- Bei Feststellung keiner Kontamination ist vom befugten Sachverständigen ein Gutachten der Fertigstellungsmeldung beizulegen. Dieses Gutachten hat insbesondere Folgendes zu enthalten: Analyseergebnisse, Bestätigung über die Einhaltung der Maßnahmenschwellenwerte (ÖNORM S 2088-2, 2000-06-01)