Zulässige Brennstoffe
Folgende Brennstoffe sind aufgrund der Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2014 im vorgesehenen Geltungsbereich zulässig:
Flüssige Brenn- und Kraftstoffe
Anmerkung: am 1.3.2024 ist das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, BGBl. I Nr. 8/2024, in Kraft getreten. Damit ist in neuen Baulichkeiten die Errichtung von Anlagen zur Wärmebereitstellung, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können, verboten.