Lärmschutz bei Veranstaltungen
Lärm von Festen, Konzerten oder Open-Air-Veranstaltungen sind dahingehend zu beurteilen, ob Schäden am Gehör der Besucher verursacht oder Nachbarn unzumutbar belästigt werden.
Um dem Veranstalter und den Behörden eine Planung und Beurteilung zu ermöglichen, wurde vom Umweltbundesamt Wien die Lärmschutzrichtlinie für Veranstaltungen herausgegeben.
Für den Schutz der Besucher gilt ein Grenzwert von 93 dB im Publikumsbereich, darüber hinaus ist nur unter Anbringen entsprechender Warnhinweise und Gratisausgabe von Gehörschutzmitteln bis zu einem maximalen Pegel von 100 dB zulässig. Bereits schon aus Haftungsgründen für den Veranstalter empfiehlt sich hier eine Pegelbegrenzer- oder Überwachungsanlage.
Die Zumutbarkeit von Veranstaltungslärm für die Nachbarn, hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Hier sind nicht nur die Intensität und Charakteristik der Schalleinwirkung, sondern auch die Häufigkeit und das zeitliche Auftreten entscheidend.
Behörde zum Tiroler Veranstaltungsgesetz ist in den meisten Fällen der Bürgermeister. Bitte wenden Sie sich bei Lärmproblemen an die Gemeinde.