Lärmschutz im Anlagenverfahren
Lärmschutz findet am effizientesten in der Planung statt. Daher kommt der Prognose von zu erwartenden Schallimmission eine große Bedeutung zu. Diese setzt vollständige Projektangaben zur Schallemission durch die Projektwerber voraus. Folgende Planungs- und Beurteilungshilfen werden für die Projektierung empfohlen:
- Anforderung an schalltechnische Projekte in Betriebsanlagenverfahren
- OIB-Richtlinie 5 Schallschutz
- Praxisleitfaden Gastgewerbe
- Schallemission von Betriebstypen und Flächenwidmung
- UVE-Leitfaden
In Anlagenverfahren wird die Frage der Zumutbarkeit danach beantwortet, wie sich die Veränderung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse auf einen gesunden normal empfindenden Menschen auswirken. Basis für solche Lärmbeurteilungen ist daher die Beschreibung der vorhandenen und zu erwartenden Schallimmissionen. Zur Beschreibung der ortsüblichen wie auch der vorhabensbedingten Schallimmissionen werden Messungen und Berechnungen nach den einschlägigen Normen durchgeführt. Die schalltechnische Beurteilung erfolgt dann in der Regel nach ÖAL-Richtlinie Nr. 3 Blatt 1 2008.
Ihr erster Ansprechpartner für Lärmschutz im Anlagenverfahren ist Dr. Christoph Lechner