Seilbahntechnik
In Länderzuständigkeit fallen Schiförderbänder, Schlepplifte, Sessellifte und kuppelbare Sesselbahnen sowie Materialseilbahnen.
Zu unseren Aufgaben zählt die Begutachtung von Neuprojekten und Umbauten von Seilbahnanlagen in seilbahn- und elektrotechnischer Hinsicht. Im Zuge der behördlichen Aufsicht werden technische Begutachtungen vorgenommen und bestehende Anlagen geprüft.
Im Rahmen der nationalen Umsetzung von EU-weiten Vorgaben erfolgt eine intensive Zusammenarbeit mit dem Verkehrsministerium und den anderen Bundesländern, um einheitlich und koordiniert vorzugehen.
Rechtliche Zuständigkeit
- Schlepplifte, Schiförderbänder und gewerbliche Materialseilbahnen: Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften und Stadtmagistrat Innsbruck)
- landwirtschaftliche Seilbahnen: Abteilung Zusammenlegung, Bringung und Servituten
- Sessellifte und Seilbahnen: Sachgebiet Seilbahnrecht