Aktuelles
Alte Taxilenkerausweise laufen 2025 ab!
Gemäß § 26a Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr verlieren vormals unbefristet ausgestellte Taxilenkerausweise im Jahr 2025 mit Ablauf des Monats, in dem der unbefristete Ausweis ausgestellt wurde, ihre Gültigkeit. Eine Verlängerung des Ausweises in Form des neuen Scheckkartenausweises ist auf Antrag für weitere fünf Jahre zulässig. Der Antrag ist bei der jeweiligen Wohnsitzbehörde (Führerscheinstelle) einzubringen.
Elektronische Zustellung für Unternehmen
Vereinfachte Verfahrensregeln bei Gewerbeauschluss
Im Rahmen der Gewerberechtsnovelle 2024 wurden neue Beweismittel (eidesstattliche Erklärungen) zugelassen, welche langwierige bzw. schwierige Nachweise über das Nichtvorliegen von Gewerbeauschliesungsgründen im Ausland ersetzen sollen. Siehe vereinfachte Verfahrensregeln (bmaw.gv.at)
Verhinderung von Geldwäsche im Gewerbesektor
BMI Leitfaden für Unternehmer zu GoAML - warum auch Sie registriert sein sollten!
BMI Leitfaden für Unternehmer Melde- und Sorgfaltspflichten im Gewerbesektor
Prüfungen
Aktuelle Prüfungstermine und infos für Verkehrsgewerbe und Grundqualifikation Berufskraftfahrer.
Grenzüberschreitender Güterverkehr 2,5t - 3,5t (Klein-LKW gültig ab 21.05.2022)
Seit der Güterbeförderungsgesetz-Novelle 2022, die auf Grund der EU-VO 1055/2020 erlassen wurde, unterliegt auch die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern im grenzüberschreitenden Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt zwischen 2 500 kg und 3 500 kg liegt, der Konzessionspflicht.
Online-Formulare für Geldwäsche-Risikoanalyse
Ab sofort steht Ihnen ein elektronisches Formular im Unternehmensserviceportal (USP) zur Durchführung Ihrer Risikoerhebung zur Verfügung, das Sie direkt an die zuständige Behörde übermitteln können.
Geldwäscheverdachtsmeldungen
Laut Erlass des BMI können Geldwäscheverdachtsmeldungen von den meldepflichtigen Berufsgruppen ab dem 1. April 2021 ausschließlich über die Webapplikation goAML erstattet werden.
Online-Formular für EWR-Verfahren und Verkehrsgewerbe
Anträge können nun mittels Online-Formular eingebracht werden.
Öffentliche kostenlose Abfrage der Gewerbedaten
Im Rahmen der neuen GISA-Abfrage können zukünftig von jedem/r InternetbenutzerIn sowohl die GISA Auszüge, GISA Auszüge mit historischen Daten als auch GISA Auszüge zu den in GISA eingetragenen ausländischen Versicherungs- und Kreditvermittler kostenlos abgefragt werden.
Gebührenbefreiung in Gewerbeverfahren
In allen Verfahren nach der Gewerbeordnung besteht nunmehr eine generelle Befreiung von Bundesstempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben.