Anmeldung natürliche Person
Verfahrensablauf
- Angaben in der Anmeldung siehe [Formular 1a] + Beilagen (Unterlagen)
- Prüfung der Unterlagen durch die Bezirksverwaltungsbehörde (BH oder Stadtmagistrat Innsbruck)
- Verständigung über die erfolgreiche Eintragung ins Gewerberegister durch die Bezirksverwaltungsbehörde
Erforderliche Beilagen (Original oder beglaubigte Kopien):
Für den Gewerbeanmelder:
- Erklärung betreffend Gewerbeausschließungsgründe [Formular 18]
- Nachsicht wegen abgewiesenem Konkursantrag [Formular 15 - natürliche Person] und [Formular 15 a - juristische Person]
- Erklärung über die Geschäftsführerbestellung [Formular 19]
- Befähigungsnachweis bei reglementierten Gewerben und Teilgewerben
oder Individueller Befähigungsnachweis: Feststellungsverfahren durch die Bezirksverwaltungsbehörde (BH oder Stadtmagistrat Innsbruck) - Wenn notwendig Betriebsanlagengenehmigungsbescheid (Informationen dazu erhalten Sie ebenfalls bei Ihrer zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
Für den gewerberechtlichen Geschäftsführer
- Erklärung betreffend Gewerbeausschließungsgründe [Formular 18]
- Nachsicht wegen abgewiesenem Konkursantrag [Formular 15]
- Individueller Befähigungsnachweis: Feststellungsverfahren durch die Bezirksverwaltungsbehörde (BH oder Stadtmagistrat Innsbruck)
Kosten bei der Behörde:
Alle Gewerbeverfahren sind seit dem 18.07.2017 gebührenbefreit (keine Bundesstempelgebühren und keine Bundesverwaltungsabgaben).
Informationen zur DSGVO
Hier finden sie die Art. 13 Informationen zu den Verfahren