Anmeldungsverfahren Gewerbe
Einheitlich für alle Gewerbe (gem. §§ 339 f. GewO 1994):
Die Anmeldung ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde (BH oder Stadtmagistrat Innsbruck) des Gewerbestandortes zu erstatten.
Wichtig!
Mit der Ausübung des Gewerbes kann mit dem Tag der Anmeldung begonnen werden, wenn sämtliche Voraussetzungen und Unterlagen vorliegen (ausgenommen § 95-Gewerbe).
Online-Formulare
Über das neue Gewerbeinformationsystem Austria stehen einige Online-Formulare für wichtige Gewerbeverfahren zur Verfügung.
Voraussetzungen:
- Volljährigkeit
- Österreichische oder EU-Staatsbürgerschaft oder rechtmäßiger Aufenthaltstitel bei Drittstaatsangehörigkeit
- Keine gerichtlichen Vorstrafen oder Finanzstrafen; Nachsicht vom Gewerbeausschluss wegen gerichtlicher Verurteilung/Finanzstrafe [Formular 15 b]
- Kein Nichteröffnung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckendem Verfögen- Nachsicht wegen Nichteröffnung Insolvenzverfahren [Formular 15] (natürliche Person) und [Formular 15 a] (juristische Person/Personengesellschaft)
- Befähigungsnachweis (nicht für freie Gewerbe): Der Anmelder hat seine Befähigung für das jeweilige Gewerbe nachzuweisen. Kann er diesen Nachweis nicht erbringen, hat die Behörde seine individuelle Befähigung zu prüfen.
- Juristische Personen, Personengesellschaften oder natürliche Personen ohne Befähigungsnachweis müssen einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen.
- Nur für reglementierte Gewerbe (einschließlich Handwerke) und Teilgewerbe: Bei Gesellschaften muss der gewerbliche Geschäftsführer vertretungsbefugt oder mit 20 Wochenstunden angestellt sein, bei natürlichen Personen muß dieser mit 20 Wochenstunden angestellt sein.
- Bei einigen reglementierten Gewerben erfolgt zusätzlich eine Überprüfung der Zuverlässigkeit.
- Wenn notwendig: Betriebsanlagengenehmigung - Informationen erhalten sie bei Ihrer zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BH oder Stadtmagistrat Innsbruck)
Gewerbeanmeldung für:
- natürliche Person (Gewerbe lautet auf Ihren Namen)
- natürliche Person mit gewerberechtlichem Geschäftsführer (Gewerbe lautet auf Ihren Namen)
- juristische Person (Gewerbe lautet auf Gesellschaft)
Informationen zur DSGVO
Hier finden sie die Art. 13 Informationen zu den Verfahren