Mögliche Bewilligungsverfahren
Kurzbeschreibung möglicher Bewilligungsverfahren in Zusammenhang mit einer Betriebsanlagengenehmigung
Baurechtliche Bewilligung
Bei der Errichtung von gewerblich genützten Gebäuden prüft die Baubehörde (Bürgermeister bzw. die Bezirkshauptmannschaft in jenen Gemeinden, wo gemäß Übertragungsverordnung die Zuständigkeit bei der Bezirkshauptmannschaft liegt) die Zulässigkeit des Vorhabens in baurechtlicher Hinsicht und im Hinblick auf die im Flächenwidmungsplan festgelegte Widmung.
Neben einer Betriebsanlagengenehmigung für die Errichtung, Änderung oder Erweiterung einer bestehenden Betriebsanlage ist regelmäßig auch eine Genehmigung nach der Tiroler Bauordung erforderlich. Zuständig für die Bauverfahren ist der Bürgermeister. Im Interesse der raschen und ökonomischen Abwicklung einer neuen Betriebsanlage sollten das Bau- und Betriebsanlagenverfahren koordiniert durchgeführt werden. Bitte informieren Sie sich beim jeweiligen Gewerbe- bzw. Anlagenreferat der Bezirksverwaltungsbehörden.
Nähere Information erhalten Sie auch bei der Abt. Bau- und Raumordnungsrecht.
Wasserrechtliche Bewilligung
Werden Gewässer in ihrer Beschaffenheit bzw. in ihrer Funktionsfähigkeit wesentlich beeinträchtigt, so ist um eine gesonderte wasserrechtliche Bewilligung bei der Wasserrechtsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Stadtmagistrat Innsbruck, Amt der Tiroler Landesregierung - Abteilung Wasserrecht) anzusuchen. Einige Bewilligungen werden nach der Gewerbeordnung von den Gewerbebehörden (Bezirksverwaltungsbehörden) im Rahmen des Betriebsanlagengenehmigungsverfahrens mitvollzogen.
Nähere Information erhalten Sie bei der Abt. Wasser- und Energierecht.
Abfallrechtliche Bewilligung
Bestimmte besondere Abfall- und Altölbehandlungsanlagen bedürfen nach den Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes einer Genehmigung durch den Landeshauptmann.
Nähere Information erhalten Sie bei der Abt. Umweltschutz.
Naturschutzrechtliche Bewilligung
In manchen Fällen ist auch eine naturschutzrechtliche Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde oder des Amtes der Tiroler Landesregierung, Abteilung Umweltschutz, erforderlich.
Nähere Information erhalten Sie bei der Abt. Umweltschutz.
Forstrechtliche Bewilligung
Nähere Information erhalten Sie bei der Abt. Wasser-, Forst- und Energierecht.
Genaue Auskunft und Beratung über alle im Zusammenhang mit einer Betriebsanlage erforderlichen behördlichen Genehmigungen bekommen Sie bei den Mitarbeitern des Gewerbe- bzw. Anlagenreferates bei den Bezirksverwaltungsbehörden.