EU-Gemeinschaftslizenz
Für den grenzüberschreitenden Güterverkehr und den grenzüberschreitenden Personenbeförderungsverkehr mit Kraftomnibussen ist in allen EU-Mitgliedsstaaten eine EU-Gemeinschaftslizenz erforderlich; eine beglaubigte Abschrift dieser EU-Gemeinschaftslizenz ist in jedem Fahrzeug mitzuführen.
Ansuchen Erteilung einer EU-Gemeinschaftslizenz bei:
Bernhard Rüf
AdresseHeiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 2428
E-Mailgewerberecht@tirol.gv.at
- Formular LKW Bus
- Gutachten finanzielle Leistungsfähigkeit für Busse
- Gutachten finanzielle Leistungsfähigkeit für Güterverkehr
- Beilagen für Vorlage der finanziellen Leistungsfähigkeit für den Güterverkehr:
2A für bilanzierende Einzelunternehmer
2B für Einnahmen-Ausgaben-Rechner
2C für Personengesellschaften
2D für Kapitalgesellschaften
3 Haftungsübernahme oderNachrangigkeitserklärung von Gesellschaftern
Kosten bei der Behörde:
Gemäß § 333a Gewerbeordnung 1994 sind in Gewerbeverfahren keine Verwaltungsabgaben oder Gebühren vorzuschreiben.